Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1965) (64)

- 166 - sind ihnen und ihren Erben oder dem, der das oben genannte Gut inne hat, wie es denn eben in seinen Marken umschrieben worden ist, gute und getreue Gewährleute, wann oder wie die Lehensträger dessen be- dürften, es sei vor geistlichen oder vor weltlichen Gerichten mit guten Treuen ohne Gefährde nach Erblehens Recht. Und dessen zu einer öffentlichen Urkunde und steter, fester Sicherheit habe ich, obgenannter Wilhelm von Richenstein1, mein Siegel öffentlich an diesen Brief gehenkt. Darüber hinaus haben wir, die obgenannten Tries- ner, ernstlich den oben erwähnten Konrad Moser10, derzeit Vogt und Ammann in Vaduz, gebeten, dass er auch sein Siegel zur mehren Sicherheit der Urkunde des obgenannten Rechtsgeschäftes öffentlich hänge, so wie es vorher in diesem Brief geschrieben steht, für uns und all unsere Erben und Nachkommen. Dieses mein Siegel habe ich, jetzt genannter Konrad Moser10, zur Zeit Vogt und Ammann in Vaduz, ihrer aller Bitte wegen und zum Zeugnis, dass auch die oben geschriebene Verleihung mit meiner Hand geschehen ist, öffentlich an diesen Brief gehängt, doch mir und meinen Erben ohne Schaden. Der Brief ward geben am nächsten Freitag nach Sant Ulrichstag in dem Jahr, da man nach Christi Geburt 1400 Jahre zählte und danach in dem sechsten. Druck : JbL. 1902, 163 f. (Büchel). Regest oder Auszug: Klenze, v. 39 f.; Kaiser, 306; KB. 261 f. Literatur : JbL. 1902, 162 ff., 214 ff. (Büchel). Zum Original der Urkunde: Das Original der Urkunde konnte nicht gefunden werden. Peter Kaiser brachte in seiner Geschichte d. Fürst. Liechten- stein, Chur 1847, ein Regest (S. 306), ohne den Standort der Urkunde zu ver- merken. Joh. Bapt. Büchel druckte in seiner «Geschichte der Pfarrei Triesen» JbL. 1902, 163 f. die Urkunde ab, ebenfalls ohne Archivverweis; in der von ]. B. Büchel bearbeiteten Geschichte des Fürstentums Liechtenstein, Vaduz 1923, ist beim Regest S. 261 f. vermerkt, die Quelle liege im Gemeindearchiv in Triesen. Dr. Schädler ist, als er die Gemeindearchive bearbeitete, weder dem Original noch einer Abschrift begegnet (vgl. JbL. 1908, 110, 122 n. 73, Schädler). Bei der "Neuordnung des Triesner-Archivs durch Josef Büchel, Regierungschef- Stellvertreter, stiess er, laut seiner freundlichen Mitteilung nicht auf die Ur- kunde von 1406. Die älteren und wichtigeren Urkunden wurden von der Ge- meinde Triesen 1913 der Regierung zur Aufbewahrung übergeben, und die oben erwähnte Urkunde war nicht dabei, natürlich auch nicht, als die Ur- kunden 1939 wieder nach Triesen zurückkehrten. Das Original kam, wie
	        

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