Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1964) (63)

Im 4. Jahrgang der «Liechtensteiner Landeszeitung», Nr. 31 v. 8. De- zember 1866 wird eine Notiz der Bündner Volkszeitung abgedruckt, worin es u. a. heisst: «Kaiser war s. Z. eine Zierde der Kantonsschule, hat den besten und grössten Theil seines Lebens der bündnerischen Jugenderziehung und der bündnerischen Geschichtsforschung mit an- erkanntem Erfolge gewidmet. Dies ist nie bestritten worden. Kaiser hat ein kleines Vermögen hinterlassen. Einen Theil desselben testirte er für gemeinnützige Zwecke und es darf hiebei hervorgehoben werden, dass seine grosse und werthvolle Bibliothek total der Kantonsschulbibliothek überlassen wurde; den Rest seiner Hinterlassenschaft nahmen seine Verwandten ins Ausland (= Liechtenstein) — und sein Grab in Chur hat nicht einmal einen Grabstein. Wir halten das für unrecht. . . Wenn jeder seiner Schüler und Freunde nur einen einzigen Franken beisteu- ert, so sind wir im Falle, dem theuern Verblichenen gegenüber eine einfach schuldige Pflicht zu erfüllen». Aus der folgenden Nummer v. 22. 12. 1866 geht hervor, dass sich die Kaiser'schen Verwandten über die getanen Vorwürfe entrüstet zeigten. Der Testamentsvollstrecker Landrath Marxer von Vaduz habe dem Mitexecutor Dr. Kaiser in Chur im Auftrage der Erben Fr. 200.— zur Verfügung gestellt für ein be- scheidenes' Grabmal. «Den unvergesslichen Lehrer der Jugend und verdienter Erforscher rhätischer Vorzeit ehrte Graubünden durch Verleihung des Bürger- rechts» steht auf der Grabplatte des Kaiser-Grabes in Chur. — Peter Kaiser, den bedeutendsten Liechtensteiner des 19. Jahrhunderts, und sein Werk zu ehren, sollte auch die Aufgabe dieser kleinen Arbeit sein. 46
	        

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