Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1964) (63)

— 52 — Druck : Jbl. 1912, 86 ff. (Büchel). Das Original lag im Jahre 1912 noch im Pfarreiarchiv in Bendern; heute ist es nicht mehr vorhanden. Beim Original soll es sich um einen sehr langen, schmalen Papierstreifen gehandelt haben. Siegel oder Unterschriften sollen keine vorhanden gewesen sein; ebenso fehlte eine Einleitung. Zur Datierung: Das einzige Datum, das in der Urkunde direkt vor- kommt lautet: «Et omni anno usurpavit usque ad annum presentem praeteriti autumpni Anni 
MCCCXIII». Danach müsste die Urkunde im Winter 1313 ge- schrieben worden sein. Jedoch ist die Rede vom Tod (Entfernung, Trennung) des Bischofs Siegfried von Chur: «No. defectum et damnum, quod post recessum domini S.(igfridt) Ep. 
Cur», die Rede. Bischof Siegfried aber regierte 1298 —1321. So müsste das Schadenverzeichnis nach 1321 angelegt worden sein. — Einen Rücktritt und Verzicht von Bischof Siegfried — wie recessus auch übersetzt werden kann — aber kennt man bis heute nicht. Wohl aber ist der Nachfolger Bischof Siegfrieds, Bischof Rudolf von Montfort, nach der Niederlage bei Filisur gegen die von Vaz zurückgetreten. Der Verzicht Rudolfs wurde 1325 Mai 12. vom Papst bestätigt. So müsste ein Lesefehler Büchels vorliegen: anstatt des «S. Ep. 
Cur.» müsste es «R. Ep. 
Cur.» heissen. «Post recessum domini R. Ep. Cur.» würde dann bedeuten, dass die Fehde Donats gegen das Bistum auch nach dem Verzicht Rudolfs von Montfort weiter gedauert hätte. Vgl. Mohr IL, 282, Anmerk. 3. Weiter ist ein Gefecht zwischen den Gotteshausleuten und denen von Vaz erwähnt: «Item plebanus de Vatz accepit omne granum de una ecclesia, in quam fugitabant homines ecclesiae Cur. in.isto 
proelio». Das in Frage kom- mende, entscheidende Gefecht fand angeblich im Frühling 1325 bei Filisur statt und endete mit dem Sieg Donats von Vaz. (Simonet J. /.: Die Freiherren von Vaz, S. 81 ff.). — Es ist möglich, (wie J. B. Büchel meint), dass dieses Ver- zeichnis als Unterlage zur Urkunde Bischofs Johann 1. Pfefferhard (1325 — 1331) diente, in welcher der Bischof 1327 Jan. 30. (vgl. Mohr IL, 282 f.) dem Domkapitel die Kapelle St. Valentin bei Mals im Vintschgau als Ersatz für die in den Fehden mit denen von Vaz entstandenen Schäden übergab. Somit haben wir vier Hinweise auf die zeitliche Fixierung der Urkunde. Die chronologischen Gesichtspunkte lassen sich nicht auf eine Jahreszahl zu- sammenziehen, (es sei denn, man nehme Lesefehler J. B. Büchels bei der Tran- scription der heute verlorenen Urkunde an). Wir besitzen also Anhaltspunkte, dass Teile der Urkunde im Winter 1313 geschrieben worden sind, besonders der Absatz: «No . quod Thomas de Swaningen der Sursaxo 
...» Für andere Teile der Urkunde aber kommt für die Niederschrift nur der Zeitraum zwischen dem Gefecht bei Filisur im Frühling 1325 und der Niederschrift der genannten Urkunde von 1327 Jan. 30. in Frage. Es wird sich bei dieser Urkunde um eine Zusammenstellung verschie- dener Notizen aus verschiedenen Zeiten zwischen dem Winter 1313 und der Redaktion der Urkunde von 1327 Januar 30. handeln. (Mohr IL, 282 f.).
	        

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