Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1964) (63)

— 32 — und die Besucher mögen für zeitliche Mühe durch das Geschenk tiefer Ruhe beschenkt werden. Allen denen, die wahrhaft beichten und büs- sen, die obgenannte Kirche oder Kapelle an den einzelnen unten ge- nannten Festen und Tagen besuchen, wie: Weihnacht, Mariä-Verkün- digung, Lichtmess, am Fest der Aufnahme der heiligen und glorreichen Jungfrau in den Himmel, am Fest Johannes des Täufers und Johannes des Evangelisten, am Fest des Erzengels.Michael, am Feste des heiligen Kreuzes, an den Festen der heiligen Apostel Peter und Paul und aller übrigen Apostel, an den Festen der heiligen Märtyrer Laurentius, zu ' dessen Ehre die Kirche -selbst errichtet worden ist, an den Festen der heiligen Märtyrer Stephan und Vinzentius, am Fest des heiligen Petrus, dem die genannte Kapelle zugeeignet ist, an den Festen der heiligen Bekenner Nikolaus, Martinus und denen der heiligen Jungfrau Ka- tharina, Margareta und Angelica (?), am Fest der heiligen Maria Mag- dalena und am Weihetag der Kirche, der Kapelle und Altäre, an den Oktaven der genannten Feste — wer also der Andacht und des Gebetes wegen jährlich an diesen Festtagen die Kirche St. Laurentius und St. Peter besucht, oder wer zum Unterhalt oder zur Reparatur der Ge- bäude, wer für die Lichter, den Schmuck oder etwas anderes in dieser Kirche oder Kapelle Notwendiges hilfsbereit gewährt, oder wer bei guter Gesundheit oder auf dem Sterbebett etwas von seinem Vermögen der genannten Kirche und Kapelle vermacht, oder wer den Priester dieser Kirche auf dem Versehgang demütig begleitet, oder wer den Englischen-Gruss oder drei Vaterunser betet, wenn dort zum Lob und zur Ehre der seligen Jungfrau Maria Angelus geläutet wird, — all denen gewährt jeder von uns auf Grund von Gottes Barmherzigkeit und durch die Autorität der heiligen Apostel Peter und Paul gnädig im Herrn 40 Tage Ablass, wenn der Diözesanbischof dem zustimmt. Zum Zeugnis für diese Verleihung lassen wir an den gegenwärtigen Brief unsere Siegel hängen. Gegeben in Rom, im Jahre des Herrn 1300, im sechsten Jahr des Poritifikates des heiligen Vaters Bonifatius. Original: im Pfarreiarchiv Schaan, Urkundenschachtel — Pergament 40.5 cm X 50 cm; gerade Zeilenführung, Vorlinierung zum Teil sichtbar; Urkunde zum Teil arg schadhaft, in der Mitte grosses Loch; Ergänzungen in Klammern. Oben 7 cm heiter Rand, seitlich je 4 cm, unten 7 
cm breite Plica. Daran hingen an Hanf schnüren die Siegel der in der Urkunde genannten Bischöfe; kein Siegel mehr vorhanden; nur ein kleiner Rest des drillen Siegels: Madonna mit Kind unter Baldachin. Auf der Plica steht von gleicher Hand.
	        

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