Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1964) (63)

- 19 - haben — vor allem gegenüber den Kirchen Gottes und geistlichen Personen 
:— annehmen, dann zugleich auch den Lohn des ewigen Lebens und Unsere Ruhmestitel, mit denen Wir glänzen und als Vor- bild Unseren Nachfahren hinterlassen. Wir wollen, dass das, was von Uns nach der Richtschnur der Weisheit festgesetzt und angeordnet wurde, als gültig gehalten und von ihnen selbst schriftlich bestätigt werde. Gerade aus dieser Überlegung halten Wir es für wert, zur Kenntnis aller Unserer und des Reichs Getreuen der Gegenwart wie kommender Geschlechter zu bringen, dass bei Unserem Verweilen in der Hofversammlung zu Augsburg, die Wir dort abhielten, sich Uns Leute von der Kirche St. L u z i, die bei Chur ist, nahten, die Uns eine gewisse öffentliche Originalurkunde2 vorlegten, von Unseren lieben Herrn und Vater, Heinrich dem Sechsten, dem erha- benen Römischen Kaiser, Mehrer des Reichs und König von Sizilien, aus deren Wortlaut Wir unterrichtet wurden, dass ein gewisser Ritter R u d e g e r von Limpach3 in Gegenwart desselben Herrn Unseres Vaters die Kirche in Bendern in dessen Hand über- gab unter der Bedingung, dass sie derselbe jener Kirche, die in C h u r ist, übergebe. Derselbe empfing sie so in seine Hand und auf das Be- gehren der Brüder St. Luzi und in der Hoffnung auf ewigen Lohn übergab er sie frei der bereits erwähnten Kirche St. Luzi mit aller Zubehör zu Ehren Gottes über den Reliquien des lebenspendenden Kreuzes und zwar so, dass die Brüder des vorgenannten Ortes die Kirche innehaben, behalten und besitzen sollten. Wir wollen also diese Schenkung oder Zuwendung Unseres Herrn und Vaters, wie sie von ihm rechtlich und unverletzlich und wohlbedacht gemacht worden ist, gültig halten, und Wir bekräftigen sie mit ewiger Festigkeit. Wir be- fehlen somit und gebieten bei Strafe des Entzuges Unserer Gnade, dass niemand sich anmasse, diese Schenkung oder Zuwendung, die Unser Herr und Vater mit vorgenannter Kirche von B e n d e r n der Kirche St. Luzi und den dort Gott und St. L u z i u s dienenden Brüdern machte, anzufechten oder sie und Unsere darüber hinzugefügte Be- stätigung zu übertreten oder zu verletzen wage. Damit aber dies alles gültig und fest verbleibe, haben Wir befohlen, dass diese Urkunde geschrieben und mit dem Siegel unterzeichnet werde. Dessen sind Zeugen: Wolfger, Patriarch von Aquilcja4, Friedrich,
	        

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