Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1962) (62)

- 365 - 203. 1408 Februar 11. «hartman1 von gots gnaden Bischof ze Chur» schwört dem Grafen Friedrich von Toggenburg-, ihm wegen der verbrieften Geldschuld, die er von der Herrschaft von Österreich zu fordern hat, die Feste Fürstenberg3 an der Etsch offen zu halten und ihm gegenüber der Herrschaft Österreich solange mit Leib und Gut und den Seinen behilflich zu sein, bis er bezahlt ist*. Nahezu gleichzeitige Abschrift im Landesregierungsarchiv Innsbruck im Liber fragmentorum, Band I, fol. 290 a. — Papierblatt des aus einzelnen Teilen spät in Leder gebundenen Folianten, 28 cm lang X 22, linker leerer Rand 3,5 cm. — Alte Seitenbezeichnung «63» eines fol. 260 beginnenden, an- nähernd chronologisch geordneten, mit 1404 einsetzenden Kopialbuches. Überschrift (gleichzeitig): «Des von Chur verschreibung gen dem von Tokhem- burg vnder die alten püntnuss». 1 Hartmann von Werdenberg von Sargans zu Vaduz f 1416. 2 Friedrich von Toggenburg f 1436. 3 Fürstenberg bei Mals, Obervintschgau. 4 Über diese Geldschuld, die am 9. Dezember 1408 zwischen Herzog Friedrich und dem Graf von Toggenburg vorläufig bereinigt wurde (Thommen, Urkunden zur Schweizer Geschichte aus österr. Archiven II, S. 482, n. 667) und am 21. Januar 1409 zur Verpfändung des Zolles zu Feldkirch führte, siehe Bütler, Friedrich VII., der letzte Graf von Toggenburg, Mitteilungen zur Vaterländischen Geschichte, St. Gallen 1887, S. 66, 87 ff. Das Rechnungsbuch' des Heinrich von Rottenburg1 er- wähnt die Vertreibung des Bischofs Hartman3. Item daz ist die geltschuld die micr mein /gnadiger herr gelten 
204. Auszug 
1408 Juli 18. sol /
	        

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