Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1962) (62)

200. Schaffhausen, 1406 Juli 12. Herzog Friedrich1 von Österreich mahnt Dechant, Kapitel und Chorherren des Doms zu Chur, Ammann, Rat und Bürgerschaft der Stadt Chur sowie alle Chur e r Gotteshausleute in Stadt und Land, unter Hinweis auf ihre Bürgschaft für (Hart- mann)2 den Bischof von Chur und auf das erneuerte ' Bündnis zwischen ihnen und Österreich3, weiterhin dabei zu bleiben,' da «der yetzgenant von Chur2 seinen worten noch brieuen . . nicht gnug getan hat Vnd täglich wider vnser Bruder4 vnd vns tut vnd nach vnsern landen vnd leuten wider sein brief vnd gesworen ayd wirket vnd stellet». Hans von Bonstetten5 Friedrichs Rat und Diener, werde mit ihnen verhandeln und habe alle Vollmacht. Nahezu gleichzeitige Abschrift im Landesregierungsarchiv Irins- bruck, im Liber fragmentorum, Band I, fol. 289 a. — Papierblatt des 487 Blätter zählenden, aus einzelnen Heften bestehenden, nachträglich in Leder gebun- denen Bands, 28 cm lang X 22. — Oben alte Seitenbezeichnung «61»; diese Numerierung beginnt auf fol. 260 a mit 1, womit ein annähernd chronologisch ab 1404 geordnetes Kopialbuch einsetzt. 1 Herzog Friedrich f 1439. 2 Hartmann von Werdenberg von Sargans zu Vaduz f 1416. 3 Betr. Bürgschaft und Bündnis siehe die Urkunde von 1405 August 5 bei Thommen, Urkunden zur Schweizer Geschichte aus österr. Archi- ven II, S. 436, n. 594. 4 Herzog Leopold IV. von Österreich, mit dem Hartmann am 6. Juli 1406, also kaum eine Woche vorher zu Remüs einen Waffenstillstand geschlossen hatte. (Thommen, Urkunden z. Schweizer Geschichte II, S. 456, n. 617. 5 Hans von Bonstetten, Sohn des gleichnamigen Landvogtes im Thür- gau, Aargau und Oberelsass, erhielt 1411 von Österreich Hohensax und den Kirchensatz von Garns.
	        

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