Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1962) (62)

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2 » andererseits vereinbart worden sei, dass «vnser lieber Oehem» Heinrich von Rottenbur g3, Hofmeister zu Tirol und Hauptmann an der Et s ch den Obmann eines Schiedsgerichtes benennen soll; dieser hat bereits Graf Hugo von Montfort* Herrn zu B r e genz nomi- niert. Zum Rechtstag am Sonntag den 10. November in Pettneu* (« Pudeniw»j soll jede Partei zwei oder drei Vertreter ins Schieds- gericht wählen. Falls Graf Hugo4 an diesem Tag nicht teilnehmen könnte, soll Heinrich von Rottenburg3 einen andern Ob- mann bestellen. Bis zum Schiedsspruch sollen Heinrich von Rottenburg3, Sigmund von Starkenberg6 und Hans von Schiandersberg1 die strittigen Leute und Klöster gegen jede Gewalttat beschirmen, wobei dem von M ä t s c h nur ihre Zinse bleiben sollen. Der Angriff und Kriegszug Bischof H a r t - m ann s 
1 gegen den von M ä t s c h2 soll nicht vergolten werden und auf das Urteil ohne Einfluss sein. Käme der Rechtstag nicht zu- stande, dann soll der Obmann innerhalb 14 Tagen einen neuen nach einem geeigneten Ort innerhalb Tirols ansetzen. Gleichzeitige Abschrift im Museum Ferdinandeum Innsbruck im Codex W 9974 fol. la-b. Papierblatt 30 cm lang X 20, der 22 Blätter um- fassenden, in modernem Einband gebundenen Handschrift. 1 Hartmann von Werdenberg von Sargans zu Vaduz f 1416. 2 Ulrich von Matsch (IV.) f 1398. 3 Heinrich von Rottenburg f 141.1; siehe n. 199 dieser Lieferung. 4 Graf Hugo der Minnesänger vermählt in zweiter Ehe mit Ida von Toggenburg, der Tochter erster Ehe Katharinas von Werdenberg- Heiligenberg, der Gemahlin Heinrichs von Werdenberg von Sargans zu Vaduz, Bruders Bischof Hartmanns. Andererseits war Idas Bruder, Friedrich VII. Gemahl der Elisabeth von Matsch, Tochter des hier genannten Ulrich von Matsch.
	        

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