Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1962) (62)

54 omnibus sacramentis rite munitus (-ta) obiit mit allen Sakramenten wohlversehen ist entschlafen N. N. 55 sine luce et cruce ex incuria suorum defuncta ohne Licht und Kreuz aus Nachlässigkeit der Angehörigen ist gestorben N. N. 56 mutabilem vitam relinquens immutabilem aggressus est das veränderliche Leben hat verlassen und fing ein unveränder- liches Leben an N. N. 57 optime provisus ante Judicem nunc stat judex n. n. homo bene moderatus wohlversehen stellt nun vor dem ewigen Richter der ehrbare Orts- Richter N. N. 58 sicut vita, mors est ita — propitius sit ei judex aeternus wie gelebt so gestorben, der ewige Richter sei ihm gnädig 59 pascit inter lilias virgo vere laudabilis unter Lilien weidet die wahrhaft lobenswürdige Jungfrau N. N. 60 matrem mortuam secutus est eius infans der verstorbenen Mutler folgte das Kind N. N. 61 Judex, loquax, jacet, tacet Richter war er, ein Schwätzer, da liegt er, jetzt schweigt er N. N. 62 miserrime periit in undis Rheni n. n. juvenis alias bene moderatus elendiglich im Rhein ertrunken ist der ehrbare Jüngling N. N. 63 optime provisus animam Deo reddidit egregius vir wohlversehen gab seine Seele Gott zurück der ehrbare Mann N. N. 64 uxorem suam secutus est post tres dies honestus vir seinem Weibe folgte nach drei Tagen der ehrbare Mann N. N. 65 miserrime obiit peste elendiglich an der Pest gestorben N. N. 66 fratrem suum secutus est gemellus infans seinem Bruder folgte das Zwillingsbrüderchen N. N. 120
	        

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