Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1962) (62)

sem finsteren Loche habe liegen müssen: «dergestalt, dass, wenn nicht Gott und fromme Leut, als welche meine Unschuldt erkendt und wohl gewusst, mich nicht mit Speis und Trank jederweilen in etwas versehen (hätten), ich (durch) des mehrgedachten Herrn Grafen Tyranney nit allein mein Leben in dieser so hardten Gefangenschaft zeitlich aufge- ben, sondern dadurch verursachter Leibsschwachheiten, Angst und Betrübnis ohne Seelentrost und Erreichung hochheiliger Sacramenten (hätte) zuegrundt gehn müessen. Was ich wegen so harter und niemals verschuldter Gefangenschaft als ein alter embsischer Bedienter sambt meinem armen Weib und Kinderlein vor Jammer, Ellendt und Schrek- ken ausgestanden, auch unverdienten Spott und grossen Schaden er- litten, ist Gott, dem höchsten Richter, bekandt». Da der inzwischen nach Heerbrugg in die Schweiz geflohene Graf ihm auch noch seine Besoldung hinterhalten, ihn dadurch in grossen Ruin und Schaden gebracht und ihn bei der Gemeinde, in Stadt und Land an seinem ehrlichen Namen verschreit gemacht hatte, bat See- wald die kaiserliche Kommission, ihm zur Wiedererlangung seines ehrlichen Namens und zum Ersatz seiner erlittenen Kosten und Schä- den behilflich zu sein. Am 23. September 1680 wurde dem gräflich hohenemsischen Unter- tanen Michel Bosch, ehedem Lakai, nun Wirt und Händler in Hohen- ems, der dort wegen seiner lustenauischen Mundart)'' gehänselt wurde, auf Drängen der von ihm beleidigten Grässnerin auf dem Jahrmarkte in Dornbirn sein Kram beschlagnahmt. Da diese vermeinten Injurien und andere mitlaufende Motive bei der kaiserlichen Kommission in Konstanz anhängig waren, verwahrten sich die hohenemsischen Räte und Oberbeamten gegenüber den öster- reichischen Vogteibeamten gegen eine von diesen geforderte Stellung des Bosch nach Feldkirch und verwiesen sie mit ihren und der Gräss- nerin Klagen nach Konstanz. Diese scheint der kaiserlichen Kommission gewalttätig zuwider- gehandelt, geschrieben und geredet zu haben. Auf ihr Betreiben dürfte der Dornbirner Gerichtsammann Martin Hueber Michel Böschens Kram beschlagnahmt haben, um ihr, der durch die lange grausame Gefangen- schaft auf Altems so schwer Geschädigten, einen Schadenersatz zu- kommen zu lassen. 109
	        

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