Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1961) (61)

— 10 — So entsteht die Grafschaft Vaduz. Graf Hartmann nimmt als erster Landesherr auf der Burg Vaduz seinen Wohnsitz. Recht bedeutend sind auch die Besitzungen im Walgau, von denen die Herrschaft Blumenegg bis 1614 mit Vaduz verbunden bleibt. Aus einem Splitter montfort-werdenbergischen Besitzes ist eine kleine Grafschaft entstanden, und aufs neue wurde ein Werdenberger Graf ein eigener Landesherr. Die Teilung hätte nur eine begrenzte Bedeutung für die Geschichte des Werdenberger Grafengeschlechtes, wenn nicht die Verleihung der Reichsunmittelbarkeit an die Grafschaft Vaduz hinzugekommen wäre. Die Reichsunmittelbarkeit Reichsunmittelbar oder immediat werden im Deutschen Reiche jene Gebiete genannt, die nicht einem Landesherrn, sondern nur direkt dem Kaiser und dem Reiche unterstehen. Die Verleihung der Reichsunmittelbarkeit können wir aus einer Urkunde ablesen, die im Original weder in Wien oder Prag noch in Chur oder Vaduz erhalten, aber in einer alten Abschrift in der Stifts- bibliothek St. Gallen überliefert ist. Es ist eine Königsurkunde: König Wenzel hat sie am 22. Juli 1396 in Prag ausgestellt. Die Söhne des Grafen Hartmann III., Bischof Hartmann von Chur und Graf Heinrich IL, die gemeinsam regierten, hatten den König ausdrücklich um die Verleihung gebeten. Der Text beginnt: «Wir Wenzeslaus von Gottes Gnaden römischer König,.zu allen Zeiten Mehrer des Reichs und König zu Böhmen, bekennen und ver- künden mit diesem Briefe allen, die ihn ansehen oder lesen hören, dass der ehrwürdige Bischof Hartmann von Chur, unser andächtiger Fürst, und sein Bruder der edle Graf Heinrich von Montfort, genannt von Vaduz, unser und des Reichs lieber Getreuer, uns inständig gebeten haben, wir möchten gnädiglich geruhen, ihnen ihre Grafschaft Vaduz und alle ihre übrigen Herrschaften, Länder und Leute zu verleihen». Der König erfüllt die Bitte «im Hinblick auf die genehmen Dienste und auf die Treue, die der genannte Fürst und sein Bruder Heinrich zu unserem und des Reiches Nutzen stets willig geleistet und gehalten haben». Dann heisst es im Tetxt weiter: «Wir verleihen und über- reichen sie ihnen kraft dieses Briefes und kraft der römischen Königs-
	        

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