Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1961) (61)

— 41 - 5. in Schaan und Vaduz Zollämter errichtet werden, und 6. untersucht werde, wie hoch der Zoll in Vorarlberg und Liech- tenstein und für die für das obere Inntal und das Vintschgau bestimm- ten Waren sei. Die liechtensteinischen Wünsche wurden im neuen Vertrag, dessen Dauer bis Ende 1875 festgesetzt worden war, grösstenteils berück- sichtigt. Um die f. 1. Regierung gegen plötzliche Ausfälle von Einnahmen sicherzustellen, wurde vereinbart, dass Österreich auf den Kopf der Bevölkerung von den jährlichen Einnahmen an Zöllen ab 1. Jänner 1864 einen Gulden neunzig Kreuzer, im vornhinein vierteljährlich leistet. Bezüglich der Verteilung der Einnahmen der in Vorarlberg und Liechtenstein aufgestellten Zollämter wurde beschlossen, dass in Hin- kunft nicht mehr — so wie bisher — die Hälfte, sondern nur ein Drittel von Österreich zurückbehalten wird. Die Abfindungen bei der Verzehrungssteuer hatten nun von der Finanzbezirksdirektion in Feldkirch oder dem Hauptzollamtsdirektor in Feldkirch unter Beiziehung eines Delegierten der f. 1. Regierung zu erfolgen. Der Salzlieferungsvertrag von 1849 wurde ebenfalls auf Vertrags- dauer verlängert und abgeändert, und zwar hatte Österreich an Liech- tenstein jährlich 360 bis 500 Fässer Salz zum Gestehungspreise zu liefern (12 fl. für 475 Wiener Pfund). Die im Vertrage vereinbarten weiteren Nebenzollämter in Schaan und Vaduz haben am 1. Oktober 1864 ihre Tätigkeit aufgenommen. Die Unterhaltungskosten für das Zollamt Schaan wurden von Öster- reich übernommen, während die Errichtung des Vaduzer Zollamtes von der Bedingung, dass die f. 1. Regierung für die Kosten aufkommt, abhängig gemacht wurde. Die von den Schaaner und Vaduzer Rhein- fähren zu den Orten führenden Strassen wurden als Zollstrassen erklärt.17) Im übrigen wurden die im Vertrage vom 5. 6. 1852 festgelegten Vereinbarungen in diesem Vertrag übernommen.
	        

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