Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1961) (61)

— 300 — vom Zinsbuch für den Einzieher dieses Grafen, Hans «Seser» und schliesslich — allerdings nur ganz geringfügig — vom Zinsbuch des Einziehers Zerhoch. Wir bringen die einschlägigen Partien der Herkunft entsprechend getrennt zum Abdruck. Druck : Ritter, Liechtensteinische Urkunden im Landesregierungsarchiv Innsbruck, Jahrbuch d. Hist. Vereins f. d: Fürsten/um Liechtenstein- 1936, S. 94 — 96 (unvollständig). , Zur Sache: Was1.- aus der obigen Zergliederung der Handschrift 'deut- lich hervorging, nämlich die Tatsache, dass sämtliche Güter des Grafen auf Liechtensteiner Boden nicht in seinem eigentlichen Urbar stehen, sondern in der Rubrik «der ausgeschlagen Burger 
gut», davon fast alle unter «Hansen des 'Ammans 
gut» wird weiter noch bestätigt bei Kontrolle der Summierungen. Die Gesamtsumme an Weizen für des Grafen «altes 
gut» wird bereits auf fol. 32 a erreicht, genau vor dem Titel «Josen des Han 
guett», ebenso der Gesamtertrag des Grafen an Korn, 69 Scheffel. Die Liechtensteiner Güter des Grafen haben also noch kurz vor 1363 nicht dem Grafen, sondern Feldkircher Bürgern, allen voran Hansen dem Amman gehört. Die Grundherrschaft dieses Mannes war der des Grafen ebenbürtig, wenn man dessen Erbe von seinem Bruder Hugo ausser Betracht lässt. "Nach der Summierung auf fol. 43 b waren seine Getreideeinkünfte an Weizen 195 Scheffel (gegen 208 des Grafen), an Korn 113 Scheffel (gegen 69 des Grafen), ohne das, was er jenseits des Rheines besass. Auch seine Zinse an Geld waren grösser als die des Grafen, unver- gleichlich grösser die an Käsen. Der Besitz der anderen «ausgeschlagenen» Bürger umfasste 64 Scheffel Weizen und 46 Scheffel Korn. Alle diese Bürgergüter, eingeschlossen der Besitz. im Liechtensteinischen sind durch Konfiskation oder unter Druck erfolgten Verzicht an den Grafen gekommen. Über den Anlass, die schwere Fehde Graf Rudolfs gegen seine Stadt Feldkirch, berichtet die Feldkircher Chronik, die später durch Tränkli fortgesetzt wurde, zum 2. März 1355 (Wortlaut bei Vanotti, Grafen v. Moni- fort, S. 80, Anm. 3), dass Graf Rudolf damals zusammen mit seinen. Söhnen, 80 Rittern und vielen Fusskämpfern beim Marialeuten in die Stadt Feldkirch einbrach, viele Bürger gefangen nahm, viele andere zur Flucht veranlasste. Es war ein arglistiger Überfall, denn er geschah «in der Fassnacht umb Tags- zeit» und seither «hat man an der Eschermitwochen kein Tagmess mehr, darumb das die Leut voll und verschlaffen worden in der 
Fassnacht» (nach der Chronik des Ulrich Imgraben, hgg. v. Bilgeri, Alemannia 1938). Der Graf war damals, sicherlich durch die gegen Freiherr Ulrich Walther von Belmont verlorene blutige Fehde, die hohen Lösegelder für seine lange gefangenen Söhne in einer sehr schwierigen finanziellen Lage. Zösmair - (Politische Ge- schichte Vorarlbergs im 13. u. 14. Jahrh., S. 36) vermutet wohl mit Recht, dass die Bürger ausserordentliche Steuern verweigert haben mochten. Zeugnisse für die folgende gewaltsame Unterwerfung liegen noch mehrere vor: so die als n. 155 hier wiedergegebene Urkunde von 1356, Januar 29, wonach. Ruedi Amman seine Begnadigung durch Verzicht auf seine Leibeigenen und den
	        

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