Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1961) (61)

— 16 — «vornehmlich aber unter vergangenem offenem Krieg der Christenheit Erbfeind, den Türken, mit Verpfändung seiner Habe und Güter und Darleihung ansehnlicher Summen Geldes», und der neue Kaiser er- wähnt auch die Dienste bei diesen «gegenwärtigen mühsamen, un- ruhigen Zeiten» — der Dreissigjährige Krieg war schon ausgebrochen. Die Erhebung in den Fürstenstand geschieht vor der grössten und wichtigsten politischen Tätigkeit Karls von Liechtenstein, vor der Schlacht am Weissen Berge bei Prag, nach der er den Posten des Statthalters von Böhmen antritt. Wir haben gesehen, wie der Fürst (seine Brüder Maximilan und Gundacker folgen ihm unmittelbar in der Fürstenwürde nach) durch seine Entschlossenheit zum Erfolg gekommen ist, mit Tatkraft, Ehrgeiz und klugen Überlegungen. Der Weg zum Reichsfürstenkollegium Von nun an gehen die Bemühungen des neuen Fürstenhauses dahin, Glanz und Ansehen der Familie zu vermehren, zu Sitz und Stimme im Reichsfürstenkollegium zu erhalten. Wir wissen, dass dazu der Besitz eines «reichsfürstenmässigen Territoriums» notwendig war, ein reichsunmittelbares Gebiet und gross genug, es zu einem Fürstentume zu erheben. In meiner Arbeit «Von Hohenems zu Liechtenstein» im Jahrbuche des Historischen Vereins, Band 58, habe ich den Weg der Herrschaft Schellenberg und der Grafschaft Vaduz zum Fürstentum Liechtenstein eingehend geschildert. Fürstabt Rupert von Kempten war es, der als kaiserlicher Kommis- sar einsah, dass nur ein Verkauf, zunächst von Schellenberg, das Haus der Grafen von Hohenems aus der ungeheuren Schuldenlast heraus- ziehen könnte. So kam es am 18. Januar 1699 zum Kaufvertrage über die Herrschaft Schellenberg. In Artikel 7 des Vertrages bedingt sich der Käufer, Johann Adam Andreas von Liechtenstein, das Vorkaufsrecht auf die Grafschaft Vaduz aus, und er weiss genau, warum er es tut. Jakob von Falke schreibt: «Der Erwerb der reichsunmittelbaren Herrschaft Schellenberg war wohl ein Fortschritt auf dem Wege, Sitz und Stimme auf der Fürstenbank zu erhalten, ihr Besitz allein aber wurde für ungenügend erachtet, da beides, Stimme und Sitz, wohl mit Vaduz, aber nicht mit
	        

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