Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1960) (60)

— 57 — Schupflehen. Jährlich zu Lichtmess zahlte die Innsbrucker Kammer 200 Gulden für die Offenhaltung des Schlosses Vaduz. Die zwei eigent- lichen Steuern, die Landessteuer und der Pfennigzins, waren mit 110 bezw. 77 Gulden nicht ergiebig. 100 Gulden sind für Abzugsgeld ein- gesetzt, eine Steuer, die jeder von seinem Besitze zu leisten hatte, der aus dem Lande auswanderte. Leibeigene und Untertanen Unsere Schrift wird durch die Unterscheidung zwischen Leib- eigenen und Untertanen zu einem besonderen Dokument. Wir wissen, dass die «Freien Walser» ihre Abgabenfreiheit nicht aufrechterhalten konnten und auch zu Frondiensten herangezogen wurden, nun aber erkennen wir doch Unterschiede zwischen ihnen und den anderen Bewohnern. Wir lesen: «Die Triesenberger geben keine Leibhühner, sondern sind freizügige Walser; dagegen aber sind sie Reichsanlagen, Reichs- lasten, Fron und andere Dienstbarkeiten zu tun, item, wann sie ab dem Triesenberg in eines Herrn zu Vaduz Herrschaft und wieder von dannen ziehen, Ein- und Abzug zu geben schuldig. Im Fall aber sie ab dem Berg ausser eines Herrn Obrigkeit ziehen, sind sie des Abzuges frei. Wenn aber einer oder mehr hereinziehen wollten, solle es mit eines Herrn Wissen und Willen beschehen». An einer anderen Stelle werden die Triesenberger ausdrücklich «freie Walser» genannt, und bei der Bevölkerungszahl der Gemeinden wird deutlich unterschieden: Die Zahl der Bewohner in den Gemein- den im Tale wird mit «leibeigenen Leut» überschrieben, dann heisst es getrennt davon «Untertanen auf dem Triesenberg». Worin besteht in der Praxis der Unterschied ? Als Zeichen der Leibeigenschaft hat jeder Haushalt ein «Fasnacht- huhn», auch «Leibhuhn» genannt, jährlich auf dem Schlosse abzu- geben. Die Triesenberger leisten diese mehr symbolische Abgabe nicht, Sie sind auch von der Pflicht befreit, für jeden Haushalt ein Fuder Dünger im Jahr in den Wingert zu führen, und ihre Frondienste sind geringer. Rechtlich am wichtigsten ist aber die Aufrechterhaltung der Freizügigkeit, die sie sich wenigstens zum Teile dreihundert Jahre nach ihrer Einwanderung noch bewahrt haben. 5 Jahrbuch des Historischeu Vereins / 1960
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.