Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1960) (60)

— 39 — Der Verkauf betrifft also nur einen Erbteil, keine selbständigen Besitzungen, und daraus ist der verhältnismässig geringe Betrag von 12 000 Gulden zu verstehen. Als Zeichen völligen und unwiderruflichen Verzichtes können wir werten, wenn Johannes den Leuten der Herrschaften Schwur und Huldigung an die neue Herrschaft aufträgt. Er befiehlt ihnen, und das kann doch nur der Herr, und Johannes fühlt sich, das lesen wir aus dem Ton des Kaufbriefes, noch als Herr bis zur Siegelung des Vertrages. Sein Text gibt uns in diesem Punkte eine Klarheit, die wir in unseren Geschichtsbüchern und Abhandlungen nicht finden konnten. Schon zwei Jahre später, am 10. Oktober 1512, starb Domprobst Johannes von Brandis in Strassburg, und in der Andreas-Kapelle des Münsters ist heute noch sein Epitaph zu sehen mit dem Brandis-Wap- pen und der Helmzier des einst so mächtigen Geschlechtes, das grosse Besitzungen im Berngebiet gehabt und die Herrschaften Vaduz, Schel- lenberg, Blumenegg und Maienfeld erworben hatte. Nun hatte der Domherr nur noch zwei Jahre der Besinnung im Elsass verbracht, fern den Besitzungen, die einmal seinem Geschlechte gehört hatten, als der letzte seines Geschlechtes. Wie eine Mahnung, dass unser aller Leben vergänglich ist und Grösse zuletzt nicht gilt und Ruhm, mutet die Inschrift auf seiner Grabplatte an, die in Übersetzung lautet: Bleib stehen, Wanderer ! Wenn Du fragst, wer ich bin: Staub und Schalten. Wer ich gezvesen bin: Johannes, aus der edlen und grossmütigen Familie der Freiherren von Brandis, mit dem dieses Geschlechtes Namen und Waffen untergingen, Probst der Kirche in Chur und dort und hier Kanonikus. Wohin ich gewandert bin: Wohin das Schicksal es will. Erbitte Du dem Abgeschiedenen die Ruhe des Paradieses ! Ich lebte 56 Jahre, 4 Monate und 2 Tage. Ich starb im Jahre des Heils 1512 am 10. Oktober.
	        

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