Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1960) (60)

— 166 — bin: am Abend ebenfalls mit einem gesungenen Totenamt und mor- gens mit vier Messen; dazu habe ich auch gegeben und gestiftet fünf Schilling Pfenning ewigen Zins zum Totenamt von dem vorgenannten meinem Hof in Litschis5, auf dem Henni Lengli sitzt und ein Pfund Pfennig ewigen Zins auch von dem selben Hof zu einer Gabe armen Leuten, die man ebenfalls jährlich entrichten soll zu die- ser Jahrzeit mit pfennigwerten weissen Broten vom Markt. Diese jetzt erwähnten beiden Jahrzeiten sollen wir, ich meine Erben jährlich dauernd begehen und sorgen, dass sie begangen werden, wie oben steht, und fünf Schilling Pfennig zu jeder Jahrzeit, wenn sie fällig ist, entrichten und geben unverzüglich einem jeden Pfarrer, der dann zu Feldkirch Pfarrer ist. Dazu habe ich auch bedungen und durch diese Urkunde gesorgt: wenn es dann in künftigen Zeiten der Fall sein würde, was, ob Gott will, nicht geschehen- soll, dass ich oder meine Erben ein Jahr übersähen in böser Absicht und diese Jahrzeit, nicht besorgen würden, wie vorhin bestimmt ist, und in Jahresfrist ungefähr den Zins und die Gabe nicht entrichtet würden, so soll und mag dann ein Leutpriester, der dann' zu Feldkirch Leutpriester ist, sich der obgenannten Güter, von denen dieser Zins oben verschrieben ist, bemächtigen und die Güter an sich ziehen, Pächter einsetzen und absetzen, ohne unsere'und ohne jemandes Widerrede, und soll ihn daran niemand hindern und beirren, so oder so, in keiner Weise. Und solange aber wir diese Jahrzeit begiengen und besorgten, wie vorher bestimmt ist, soll ein Leutpriester keinen Anspruch auf diese Güter haben. Es ist auch beredet, welches Jahr ein Leutpriester zu F e 1 d - kirch diese Jahrzeiten nicht begienge, wie oben geschrieben steht, und sie versäumen würde, so sollen dann die Jahrzeiten fallen.und gefallen seih mit aller Zubehör an St. Johann zu Feldkirch"; und wenn sie dann auch ein Jahr versäumten und die Jahrzeiten nicht begiengen, so sollen die Jahrzeiten mit aller ihrer Zubehör wiederum .an St. Nikolaus fallen, wer dann da Leutpriester ist; so soll der Wechsel ewig währen. — Und damit dies alles wahr, fest und dauerhaft bleibe, so habe ich obgenannter Gösswin Bäsinger1 diese Ur- kunde besiegelt und gegeben über diese letztwillige Schenkung und Seelenmessenstiftung mit meinem eigenen Siegel. Gegeben zu Feld- kirch in der Stadt zu Ausgang der Osterwoche, in dem Jahr, da. man zähite von Gottes Geburt dreizehnhundert Jahr, danach in dem fünf- undachzigsten Jahre.
	        

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