Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1906) (6)

Stirbt Hans Friedrich ohne von der Susanna Kinder zu haben vor dieser, erhält diese ihr Heiratsgut vou 2000 fl. und 1000 fl. von der Widerlage, sowie auch „Jr Enudt uud gehendt, Alls Klainoter, Ring, Khettinen, Khlaider und was Zur weiblicher Zier unud an Jrenn Leib gehörth unnd dann aller Hanß Rath und Varnus unnd alles Silber- geschirr!, so sie Jme Zugebracht hat, Umb welches dann ein sonderbares Jnventari aufgericht werden soll. Dazu statt der Fährnis des Herrn Hörwarth 600 fl. Von den übrigen 1000 fl. der Widerlage hat sie lebenslänglichen Nutzgenuß; uach ihrem Tode fallen sie an die Hörwartschen Erben. Stirbt Susanna vor ihrem Gemahl, so erhält dieser die 2000 fl. Widerlage und vom Heiratsgut 1000 fl., uud statt ihrer hinterlasseneu Fährnis und des Geschmeides 600 fl. Die übrigen 1000 fl. Heiratsgut behält er zu lebensläng- lichem Nutzgenuß. Nach seinem Tode fallen sie an die nächsten Erben der Susanna. Das übrige Vermögen der Letzteren, das sie nicht vergabt haben wird, fällt gleich nach ihrem Tode an ihre Erben. Stirbt Susauna vor ihrem Gemahl mit Hinterlassung von Kindern, so soll der Witwer mit deu Kindern die mütterliche Hinterlassenschaft besitzen und nutzen, die Kinder in der Furcht Gottes erziehen und standesgemäß aussteuern. Stirbt Hans Friedrich vor seiner Gemahlin mit Hinter- lassung von Kindern, so hat die Witwe, solange sie Witwe bleibt, mit den Kindern das Mitbenutznngs- und Verwal- tnngsrecht über das Vermögen des Mannes und überdies ihr Eigentum und die Widergabe frei. Sie erhält ins- besondere ihren freien Witwensitz zu Pilhosen. In der Ver- waltung des Vermögens der Kinder soll sie nichts wichtiges ohne der Vormünder Rat vornehmen. Will die Witwe nicht bei den Kindern bleiben und sich wieder verheiraten, dann soll ihr ihr Heiratsgut, ihre Widerlage, ihr ererbtes Gut, sowie ihre Fährnis, Kleider ze. ansgesolgt werden. Wollte die Witwe zwar nicht mehr bei den Kindern aber doch im Witwenstande bleiben, soll ihr eine Behausnng in einer Stadt uach ihrer Wahl bis zum Wert von 800 sl. gekauft oder 40 fl. jährlicher Hauszins bezahlt werden. Nach ihrem Tode fallen die 2000 fl. Widerlage und der Witwensitz an die Kinder des Hans Friedrich. Weil aber der Frau Susanna von Schellenberg bei ihrem vorigen Mann Hans Christof von Schellenbcrg sei. gehabten zwei Töchter, die Jung- frauen Anna Maria und Maria Jakoba v. Schellen- berg von ihrem sei. Vater an liegendem nnd fahrendem
	        

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