Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1906) (6)

— 56 — Sigmunden, Ulrich und Georgen von Brandis mit wissen und willen Bischoff Orthlieben zu Chur, so auch einer von Brandis was, 
Anno 1460 vermög Schankungs-Brief frey übergeben und die Grafen von Sulz als 
Erben besessen, gehört 
der Herrschaft lediglich zu, deren Recht u. s. w. Zusammenstellung. Der Graf von Vaduz als solcher besaß 
anno 1507 das Schloß zu Vaduz mit dessen innerer Einrichtung und Bewehrung. Jn eigener Verwaltung hatte er 
die 25 Mammad große Wiese beim Schloß, 
den 15 Mammad großen Baumgarten da- selbst, den Krautgarten, Weiher u. s. w., deu Maierhof mit der Hertenwiese zu 
Triefen, 100 Mammad groß, mit Stallung und Sennerei, und das Haberfeld bei Vaduz, 
zu 4 Mammad. Ferner besaß er zu eigen den ausgedehnten Buchenwald ob dem Schloß und beim Maierhof, das Menschenwüldle am Triesner- berg und den Sulzboden-Wald. Von den Alpen hatte er noch die Alp Sikka zum Eigentum. Ju eigener Verwaltung standen endlich auch die Weinberge zu Vaduz uud Triefen. Der Weinberg -zu Vaduz, Bock genannt, gab 
ca. 40 Fuder Wein 
— 32,000 Maaß, der zu 
Triefen 3 Fuder ^ 2400 Maaß. HIi. Für die Landesrettung bezog der Graf 
jährlich 200 
fl.- (Kaiser 
S. 305). An Regalien besaß er: Die Frevel- und Strafgelder, die Fischenz in alleu Gewässern, die Abgaben aus den Fronwäldern: Schaaner Buchenwald. Wald Matona auf Planken, der große Buchenwald ob dem Dorf Triefen, der Guggerbodenwald, der Wald vor dem Kulm, auf Mit diesem Beneficium wurde später ein anderes an derselben Domkirche ver- einiget, dessen Patron der jeweilige Dompropst ist, so daß jetzt bei Besetzung dieses vereinigten Beneficiums unser Landesfürst und der Dompropst das Präsentationsrecht abwechselnd ausüben. Die Pfarrpfründe Triefen aus- genommen ist das Collaturrecht der sämtlichen oben erwähnten Pfründen, so- weit sie noch bestehen, von deren Stiftern an immer durch ihre Nachfolger im Besitze der Grafschaft Vaduz ausgeübt worden bis auf den heutigen Tag.
	        

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