Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1906) (6)

— 140 — (Die Schelleuberg. Kisleggischen Schuldprütensionen be- riefen sich auf 22,243 fl.) Fürstl. Archiv zu Wolfegg, Nr. 6000. s1019 1689. Memoriale. Designatiou, was die Herreu vou Weldeu aus der Erbschaft der Frau Dorothea von Bubenhofen geb. v. Schellenberg fordern, hingegen Fran Oberst Giel auch wegen gedachter von Bubenhosen zu svrderu hat. 1. Frau Oberst Giel hat eiueu Zinsbries auf die Kur- bahrische Bundeskasse pr. 2000 sl. in Handen, welcher Frau Dorothea zugehört hat. Weiters hat sie iu Handen einen Zinsbries auf dieselbe Casse pr. 1700 sl., welcher halb der Frau Obrist, halb der Frau Dorothea gehörte. Summa was der Frau Dorothea gehörte 2850 fl. 2. Diese Summe hätte unch dem Absterben der Frau Dorothea iu 3 Teile geteilt werden sollen zwischen der Frau Oberst, den Herrn vvn Melden und dem Johann Christoph v. Schelleuberg, jedem trüse es 950 fl. Beide letztern Parteien wollen diesen ihren Anteil der Frau Oberst überlassen für die Forderungen, die sie an die v. Schelleuberg hat. 3. Später uahmeu die Freiherrn vvn Melden ihr Wort zurück und erwirkten gerichtlich die Aussolgung jenes ihres Anteiles. Fürstl. Archiv zu Wolfegg, Faseikel 6000. s1«2« 1681 März 20. Jvhaun Jakob und Franz Christoph, Ge- brüder, Freiherrn von Schelleuberg zu Kislegg, schreiben au den Abt von Kempten als kaiserlichen Kommissär in ihrer Schulden-Angelegenheit. Sie tragen an den vierten Teil der Schulden, also 23,000 fl. zu bezahlen statt des Ganzen, davon 10,000 fl. bar, das Uebrige innert dreier Jahre in Raten abzutragen und dafür unterdessen Walters- hosen zn verpfänden. Mehr könnten sie nicht leisten. Was ihnen noch übrig bleibe, reiche nicht zum staudesmäßigen, sondern bloß znm notwendigen Lebensunterhalt hin. Es sei weder dem Brauche noch dem Gesetze entsprechend, daß Standespersvnen der Schnlden halber am standesmäßigen Ver- mögen verkürzt werden. Die Kreditoren sollen auch die Kriegs- kosten (Einquartierungen nnd Durchzüge der Truppen !c.) be- rücksichtigen, wodurch ihr Vater so in Schulden gekommen. , Die Freiherren weisen anch auf andere Beispiele hin, wo man sich auch mit dem 4. Teil des Guthabens zufrieden gab und die Familien bei den Gütern ihrer Väter belassen habe, so bei den von Rechbcrg, von Stein, vvn Stotzingen, von Adelmann u. a. St. G. A. Schellenberg. Akten, Faseikel 10. s1921
	        

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