Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1906) (6)

— 121 — grundt gehen, solle er Hr. Giel :c. allein schuldig sein, den schaden zu leiden. Hingegen aber Wird die Frauw Gielin von Gielsperg in disen trei Jahren nichts weiteres an ihren Herrn Bruedern, Herrn Johann Christoph von schelleuberg zu begehren noch zu fordern haben, Weilen ob gemelte viehrhundert guldeu au statt der künftigen Zinsen Jährlich angenommen werden sollen. Und daß Ehrste Zil Ans künsftigen Martini. Eigenhändige Unterschriften der beiden Herren und ihrer Frauen mit den betreffenden 4 Siegel in Siegellack. Fürstl. Archiv Wolfegg, Nr. 1689. s964 1633 Mai 16. Frau Anastasia, Witwe des Herrn Johann Christoph Freyherrn von Schellenberg, gebohrne von Gramont, stiftet in das Frauen Kloster zu Kißlegg 190 st., welche alle Jahre dahin von ihrem beigebrachten Vermögen mit 5 fl. zu verzinsen kommen, bedinget aber zu- gleich ausdrücklich, daß dieses Kapital wieder abgelößt, nnd anderwärts s>cl pia» oausas verwendet werden dürfe. Chronik der Pfarre Kißlegg, Anhang. s9«S 1633 Juli 19. Vermöge Reichshofrätl. Cassationsurteil wird die dem Herren von Schellenberg im Jahre 1624 erteilte Ex- spektanz auf den von Kaiser und Reich zu Lehen rühreuden Vitztumschen halben Teil der Herrschaft Kißlegg aufgehoben, die Frau Susanna Vitztumin von Eggstätt durch eine kaiserl. Commission wieder in den halben Teil der Herrschast Kißlegg eingesetzt, der durch so viele Jahre gedauerte Proceß hiemit beendigt und dem Freiherrn Hans Christoph v. Schelleu- berg das für erjagten halben Herrschafts-Anteil erlegte I>xmäcMillm pr. 9000 fl. von der Frau Susanna Vitztum zurückbezahlt. Fürstl. Archiv zu Wolfegg, Nr. 701. s966 1633 Juli 20. Nachdem nach einem ergangenen Reichshofrats- Urteil Hans Christoph von Schellenberg die Frau Susanna Vitztum von Eggstätt, Frau zu Kißlegg, wieder iu jenen Besitz einsetzen solle, wie weil. Frau Gräfin Maria von Hohenems den 20. Okt. 1625 sich befunden, hat man sich durch einen Neben-Receß dahin verglichen, daß nämlich 1. Der Herr von Schellenberg mit der Frau Susauna gewisse Güter umtauscht, die in Hilpertshofen, Dettis- hofen :c. gelegen sind und 2. Die Frau Susanna für sich und ihre Nachkommen, unschädlich des Schellenbergischen Patronatsrechtes zu Kißlegg, iu und außer der Kirche jeder Zeit deu Vor- tritt und Vorsitz habe. Fürstl. Archiv zu Wolfegg, Nr. 1597. s967
	        

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