Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1959) (59)

— 69 — 40. 1388, Mai 12. Agnes, Ulrich R i g l e r s sei. Hausfrau, weiland Hansen - von der Lachen1 sei. Tochter und ihre Kinder verkaufen mit «willen gunst vnd verhengnüst dez Edeln hocherbornen Gnädigen herren Graff Heinrichs von Werdenberg von Sangäns »'- sowie ihres Vogtes Ulrich von MalärA an Heinrich Stockt in von Feldkirch um 75 Pfund ihre Mühle zu Lu- desch samt Aeckern, die Lehen sind von «Graff Hainrich». 0 /• 
/g in al im Vorarlberger Landesarchiv n. 4887 (Blumenegg). — Perga- ment 22,5 cm lang x 
35. — Siegel: 1. (Heinrich v. Werdenberg) dunkelgraues Rundsiegel 4 cm, Vierpass, beiderseits rankenverziert, Infel auf schiefgestelltem Spitzschild mit Montforterfahne: Umschrift: S. HAINRICI. COMIT1S ... NGÄS. 2. (Uli v. Malärj Rundsiegel, 4 cm, beschädigt, schwebender, flammender Drei- berg. Umschrift: . . ICI . DE . M. . . 
R •$< Rückseite: «Erblehenbrief von der Mühlin zu 
Ludesch» (18. Jahrh.). 1 Die von der Lachen spielten -auch in Liechtenstein eine Rolle. Vergl. auch Kaiser-Büchel, Geschichte, d. Fürstentums Liechtenstein, S. 208. S. oben die Urkunde von 1354, November 4. 2 Graf Heinrich zu Vaduz f 1397. 3 Nach Merz-Hegi, W'appenrolle von Zürich (1930) S. 151 sind die von Malär Wappengenossen der St. Viner, Faistli, Bürser und Rudberg. Über sie auch Ulmer, Burgen u. Edelsitze Vbgs. u. Liechtenstein, S. 539. In Rankweil gab es nach dem Güterbeschrieb des Klosterhofes von Pfävers um 1440 einen Malärsweg. Tschugmell, Triesnergeschlechter, Jahrbuch d. Hist. Vereins f. d. Fürstentum Liechtenstein 1957, S. 164 berichtet nach einer Urfehde im Regierungsarchiv Vaduz von einem Michel Maler 1516 in Triesen, der die Fasnachthenne verweigerte und nicht des Grafen Eigenmann sein wollte. Er war offenbar aus altfreier Familie; dazu passt sein Verwandter Adam von Bach (ehemals Ritterfamilie !) und sein Schwager Hartmann, aus einer bekannten altfreien Familie von Rankweil, die zahlreiche Landammänner und Richter des Rankweiler Landgerichts gestellt hat. Vergl. Bilgeri, Die freien Leute im Vorder- land, 1955, S. 12 ff.
	        

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