— 374 — Die -Souveränität der Staaten, also auch die Liechtensteins, und ihre Unversetzbarkeit werden durch den Vertrag vom 27. April 1815 von den vier Grossmächten der Grossen Allianz ausdrücklich garantiert. /Diese Tatsache gibt dem Dokument grundsätzlichen Wert für die Frage unserer Souveränität in ihrem Fortbestande nach Auflösung des Rheinbundes. Otto Seger