Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1959) (59)

- 346 — Wir haben schon gehört, wie unstät und ausschweifend sein Leben gewesen ist. Die Vaduzer Hofkapläne müssen selbst berichten, er sei «bald da, bald dort herumyagiert, teils ausser Landes, und habe von morgens bis abends nichts anderes als .Wein und Tabak in Gesellschaft seiner Stall- und Jägerburschen getrunken und sei mit allerhand ge- meinem Lumpengesindel umgezogen. Unbeherrschtheit ist einer der Grundzüge seines- Wesens. Als ihm der Bischof von Chur wieder Vorhaltungen gemächt hat, habe es nicht nur nichts genützt, sondern der Graf sei so wütend geworden, dass er in der Nacht in allen Teufels Namen gescholten und zum Galgen ge- ritten und mit kontinuierlichen Flüchen wieder zurückgekommen sei ! Eine ungewöhnliche Reaktion auf Mahnungen zur Besserung ! Ein anderer Bericht sagt, er habe nicht nur weltliche, sondern auch geistliche Personen mit Androhung der Pistole angegriffen und dieselbe gegen das Fenster losgebrannt. Einigen seiner Untertanen habe er den blossen Degen an das Herz gesetzt, andere mit Prügeln traktiert, dass sie fingerdicke Geschwülste bekamen. Einem Untertanen, der sich über Willkürakte beklagte, gab er zur Antwort; er werde ihn, wenn die kaiserliche Kommission weg sei, in einen Turm werfen, dass ihn die Sonne nicht mehr viel bescheinen werde. In der Kirche habe er «mit allerhand ungereimten Gebärden, Zoten und. Possen, die Leute öfter zum Gelächter als zu schuldiger Andacht bewogen». Sadistische Züge sind aus diesem Verhalten deut- lich'zu erkennen. Das furchtbarste Beispiel sadistischer Roheit gibt folgender Proto- kolltext: «Nach Aussage der Kapläne zu Vaduz soll er mit den Beamten, als die armen Leute in dem Schloss in caüsa magiae gefangen gelegen und torquiert worden, unter der Tortur die Spielleut geholt und ge- tanzet haben, und da sie die. armen Leut in der scharfen Tortur er- bärmlich schreien hörten, selbige ausgelacht haben: Wie können diese Vöglein singen, lasst sie nur singen !» Solche Berichte lassen den Entschluss des kaiserlichen Kommissärs reifen, der dann auch ausgeführt wird: Der Graf wird gefangen ge- nommen, zuerst in die Feste Neuburg gesetzt und dann im Gefängnis eines Schlosses im Bereiche des Fürststiftes Kempten so lange verwahrt,
	        

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