Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1959) (59)

— 345 — brannt worden sind (der Besitz war bei der Verhaftung konfisziert worden), durchschaut den ganzen Vorgang: «Wo das Gut einmal ange- griffen worden, da muss das Blut darum vergossen werden». • «Die Amtsleute haben die Reichen aus Begierde nach Gut, die Armen aus Hass und Rachgier aus dem Wege geräumt», erkennt eine Frau, aber auch sie -fügt hinzu, wie fast alle ihre Leidensgenossen denkend: «Daher könnte niemand wissen, welcher schuldig oder un- schuldig gestorben ...» Einen Sühnevorschlag finden wir unter den Akten, der den armen Opfern die Ehre und die Grabesruhe wiedergeben soll: Die Richter und' ihre Helfer sollen an Leben und Gut abgestraft, die Protokolle dann verbrannt werden. Die Asche aller Verbrannten soll auf dem Friedhof beigesetzt werden, die Opfer sollen öffentlich als in Ehren erklärt werden, die Protokolle sind zu vernichten. Die Namen der Hingerichteten seien in die Bruderschafts- und Jahrzeitbücheraufzunehmen und eine ewige Jahrzeit sei ihnen allen zu stiften. Das Vorgehen, gegen den Grafen Die Münchener Urkunden bestätigen die Richtigkeit meiner frühe- ren Darstellung, wie Fürstabt Rupert von Kempten als kaiserlicher Kommissar in den beiden Herrschaften in der Angelegenheit der Hexen- prozesse energisch und zielbewusst vorgegangen ist: Zuerst Einholung von Nachrichten aus Feldkirch und Innsbruck, - dann Sistierung aller Prozesse, Abforderung aller Akten und Über- sendung an die Universität Salzburg zur Erstattung eines Rechtsgut- achtens, und schliesslich Übersendung dieses Gutachtens und vieler an- deren Unterlagen an den Reichshofrat, der die zuständige Behörde war. Die Münchner Akten bestätigen aber nicht nur, sie ergänzen auch. Fürstabt Rupert liess Mitteilungen über die Persönlichkeit des Grafen sammeln und Zeugen über seine Handlungen und sein Verhalten ver- nehmen. Es wird nun das Bild über den Menschen klarer, und wir erkennen deutlich krankhafte Züge in seinem Charakter. Ein paar Beispiele, eines ungeheuerlicher als das andere, sollen diese Behaup- tung erhärten :
	        

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