Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1959) (59)

— 341 — End- und gnädiges Urteil. In peinlicher Rechtfertigung sich haltend zwischen dem hoch- geborenen Herrn Ferdinand Carl Franz Grafen zu Hohenems, Gallara und Vaduz, Freiherrn auf Schellenberg, Herrn zu Dornbirn und Lu- stenau, hochgräflicher Excellenz unserem gnädigsten Grafen und Herrn verordneten Anwalt als Kläger des einen und den armen vorgestellten Malefizpersonen beklagten andern Teils ,ist auf vorgebrachte Klage, Antwort, Rede und Widerrede^ selbst eigenem Bekenntnis, besonders aber auf gehaltenen Rat. der Rechts- gelehrten zu Recht erkannt und gesprochen, dass jetzt besagte Malefiz- personen vermöge der kaiserlichen Rechte, besonders aber nach Kaiser Karl V. peinlicher Halsgerichtsordnung, weil sie Gott den Allmächtigen,, die heilige Jungfrau Maria und alle Heiligen verleugnet und sich dem leidigen Teufel ergeben, unkeusche Werke mit ihm verübt, sich auf1 die nächtlichen Tänze und bösen Zusammenkünfte verfügt, etliche schädliche Rüfen und Hagel gemacht, dadurch die liebe Frucht verderbt, etliche auch Ross und Vieh verderbt, derowegen sind sie sämtlich dem Nachrichter an die Hand gegeben und von ihm von diesem Gerichtsplatz hinweg auf die gewöhnliche Richtstätte, End und Ort, wohin man dergleichen arme Personen hin- zuführen pflegt, geführt und daselbst mit dem Feuer lebendig ver- brannt zu Tode gebracht worden. Ihre Leichen sollen allda an dem gewöhnlichen Ort vergraben werden. Zu wohlverdienter Straf und zu einem abscheulichen Exempel. Die hochgeborene Exzellenz Herr Ferdinand Carl Franz Graf zu Hohenems haben auf geschehenes demütiges und gehorsames Bitten und Anhalten sowohl der geistlichen als weltlichen Personen von dem abgelesenen über gegenwärtige arme Sünder ausgestellten rechtmässi-. gen Urteil in Gnaden das gemildert, dass diese Malefizpersonen allda mit dem Schwert vom Leben zum Tod dem kaiserlichen Recht gemäss hingerichtet, nach welchem Vollzug die Körper zu Aschen verbrannt werden sollen. • Gegeben zu Schloss Vaduz.
	        

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