Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1959) (59)

— 334 — gen seiner Rechtskenntnisse als der Hauptverantwortliche angesehen wird. Er wird vorgeladen, gebraucht Ausflüchte und erscheint nicht. Lange zieht sich das Verfahren hin, und ein Brief an den Fürstabt ist zeitlich'der letzte der Münchener Akten überhaupt. Er mutet uns an, als hätte diese Verantwortung ein KZ-Henker unseres Jahrhunderts geschrieben, so verdreht er die Tatsachen und gibt sich für unschuldig aus: Niemals sei er bei einer Inquisition in Vaduz gewesen (im Schellen- berger Inquisitionsbuch ist er namentlich angeführt !); schuldig seien der verstorbene Landvogt und die verstorbenen Landamänner, nicht er. Wohl sei er bei den Folterungen anwesend gewesen, aber mehr als Anwalt der Examinierten, deren manche ihm ihr Leben zu verdanken haben. Verhaften und foltern habe er nur lassen, wenn es die Gut- achten aus Lindau angebrächt erscheinen Hessen. Er habe Weibsper- sonen aus Eschen, die man ihm überlassen, heimgeschickt zu ihren lieben Kindern. Leute, von denen er gewusst habe, dass sie in eine Pfarrgemeinde der Meiser Kapuziner geflüchtet seien, habe er nicht angezeigt Der einzige Jurist, also der einzige Fachmann und darum für die Prozesse zumindest formal in erster Linie verantwortlich, stellt sich als ein Wohltäter dar ! Und zum Schlüsse klagt er gar, er habe für seine Arbeit eine schlechte Belohnung empfangen; hundert Gulden habe er sogar noch zugut ... Die Strafe scheint ihn nicht erreicht zu haben. * x x Nun wollen wir uns den vier Bereichen zuwenden, für die unsere Akten wesentlich neue Erkenntnisse geben: 1. Den Aussägen über die Folterungen, 2. den Urteilen und ihrer Begründung, 3. der Schreckensherrschaft gegen- die Hinterbliebenen und 4.. dem Vorgehen des Fürstabtes gegen den Grafen. . Der Leser wird finden, dass diese-Arbeit unseren Erkenntnissen über die Prozesse und ihre Furchtbarkeit und den Umfang des Hexen- wahnes in manchen Punkten Klarheit gibt, furchtbare Klarheit aller- dings. '
	        

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