Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1959) (59)

— 332 — Wenn wir es lesen, erschrecken wir über die unheilvolle Mischung von Aberglauben, Furcht und Hass, die aus ihm spricht. Es ist ein schaurig anmutendes Buch, denn manche Person, die darin eingetragen war, wurde eines Tages gefangen genommen, «weil sie im Buche stand»,, gefoltert und hingerichtet. Die Namen dieser Menschen sind im alpha- betischen Verzeichnis mit einem Kreuze versehen. Die neuen Funde bestätigen, was aus den Wiener Akten .und dem Salzburger Gutachten erforscht werden konnte,' sie geben aber auch neue Einzelheiten und genauere Aufschlüsse. .Dies sei die Rechtferti- gung des vorstehenden Nachtrages zu meiner ersten Arbeit über die Hexenprozesse. . . Ich habe darin die Zahl der Opfer mit etwa 300 angeben können. «Es beklagen sich die Nachgelassenen der Hingerichteten, so über 300 Personen, wegen zugefügten Schimpfes und Schadens über alle Massen». Die Angabe der Zahl stammt diesmal- aus einem Kommis- sionsbericht, ist also als amtlich anzusehen, und sie spricht von mehr als dreihundert Opfern ! Ein Detail als Ergänzung: Auf einem unscheinbaren kleinen Blatt Papier sind die-Namen der Hingerichteten aus dem Dorfe Vaduz ver- zeichnet. Es ist der einzige Fall einer vollständigen Zusammenstellung der Opfer, denn die Akten betreffen sonst nur die letzten Jahre der Hexenprozesse. Vaduz hatte damals etwa 250 Einwohner, das ist uns aus einer Untertanenliste bekannt. Das Verzeichnis enthält die Namen von einunddreissig Hingerichteten ! Die Beschlagnahme der Gelder war ein Kernpunkt der Prozesse, oft wohl der eigentliche Grund, warum ein Mensch zum Opfer wurde. Wieder wollen wir die Worte eines Kommissionsberichtes hören: «Es ist kein Zweifel, dass die Konfiskationen vom ersten Anfang der Pro- zesse vor ungefähr zweiunddreissig Jahren über 100 000 Gulden be- tragen». Vergleichen wir den Betrag mit einer anderen Summe der damaligen Zeit: Er ist ungefähr so gross wie der Kauf betrag der Herr- schaft Schellenberg. In den Akten finden wir zwei Protokolle von Konfiskationsver- handlungeri. Die Abrechnung, «Abraitung» genannt, vom 1. April 1680 ergibt eine Beschlagnahmesumme von 8617 Gulden ! An einem ein- zigen Tage, in einer einzigen Sitzung konfiszieren die Beamten diesen
	        

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