Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1959) (59)

XIII matische Begabung kam ihm nun sehr zu statten. Er verhandelte, be- schwichtigte, ermunterte, orientierte, riet besonders von allen Gewalt- handlungen ab. Nicht immer wurde er dabei verstanden, aüch nicht von allen Liechtensteinern. Der Erfolg gab ihm vollkommen recht. Liechtenstein blieb verschont. Selbstverständlich war dies mir dank, dem göttlichen Machtschutze und dem Zusammenwirken vieler Per- sönlichkeiten möglich. Sein Beitrag aber war unbestritten von ganz wesentlicher Bedeutung». Es würde zu weit führen, im Einzelnen aufzuzählen zu wollen, was Dr. Hoop in den 17 Jahren, in denen er in schwierigsten und bedroh- lichsten Zeiten unserer Regierung vorstand, alles getan und geschaffen hat. Aber gesagt muss werden, dass er als Magistrat und Diplomat von selten grossem Formate sich immer seiner Ämtsgeschäfte grosszügig und weitsichtig, vermittelnd und ausgleichend entledigte, eben so, wie es den Erfordernissen entsprach. Als er nach Kriegsende vom Amte des Regierungschef zurückgetre- ten war, widmete er sich noch im Alter von 50 Jahren dem Studium der Rechtswissenschaften und promovierte 1948 in Innsbruck zürn Doktor juris. Hierauf gründete er in Vaduz eine Rechtsanwaltskanzlei, die sehr bald einen vorzüglichen Ruf genoss. Das unbegrenzte Vertrauen des Volkes in unseren Alt-Regierungs- chef berief ihn sehr bald auf die verantwortungsvollen Posten eines Präsidenten des fürstl. liechtensteinischen Staatsgerichtshofes und eines Präsidenten im Verwaltungsrate der Liechtensteinischen Landesbank. 1957 stellte er sich, wenn auch auf Drängen hin, dem Landtage zur Verfügung und wurde mit grossem ehrenden Mehre zum Abgeordneten gewählt. Der Landtag bestimmte ihn zu seinem Präsidenten. Sowohl seihe charakterlichen Eigenschaften, wie seine ausgesprochene Ehrlich- keit und Wahrheitsliebe, seine Bescheidenheit, seine Friedfertigkeit und Verträglichkeit, als auch seine hervorstechende Intelligenz, wie auch seine grosse Erfahrung im Verwaltungswesen, gepaart mit solidem juristischem Wissen waren die glückliche Voraussetzung für sein Prä- sidium in unserem Parlamente. So war es eigentlich nicht sehr ver- wunderlich, wenn er die vielen Sitzungen und Kommissionen in souve- räner Art, ja. mit spielerischer Eleganz und überzeugender Beredsam- keit leitete.
	        

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