Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1958) (58)

— 131 — 3. Verhörtage im Beisein des Landammannes und mit Fürsprechern der Parteien, Zeitgerichte im Frühjahr und Herbst und das Hofge- richt sollen weifer die drei Gerichtsinstanzen sein (ein moderner Gedanke !). ' 4. Die Einrichtung des Ländammannamtes und der Gerichts- und " Geschworenenbesetzung soll unangetastet bleiben. 
4 5. Die Herrschaft möge sich dafür einsetzen, dass die Reichslasten • nicht zu drückend werden, und eine Ermässigung der Kriegskosten • • erwirken, denn die Herrschaft ist klein und an Mitteln erschöpft. Zum Schlüsse seiner Ansprache, die eher von freiem Bürgersinn als von untertäniger Ergebenheit zeugt, versichert der Altlandammann, dass nun-die Untertanen den Eid sprechen werden, wobei sie von ihrer Herrschaft erwarten, dass die alten Rechte erhalten.bleiben und die neue Herrschaft sie schützen und schirmen werde. Die versammelten Männer und Jünglinge hoben die Schwurfinger, und die Eidesformel wurde nachgesprochen. Während-drei Freuden- schüsse abgefeuert wurden, trat der Landvogt vor und nahm von allen Untertanen, «deren etwa 60 Mann Obergewehr getragen», das Hand- gelübde ab. Das in den Wiener Akten erhalten gebliebene «Instrumentum Pub- licum Immissionis et Homagii», das Protokoll der Übergabe und Huldi-, gung, enthält ein Verzeichnis der anwesenden Untertanen. Es waren aus Triesenberg 137, Balzers und Mäls 129, Vaduz. 103, Schaan 99, Triesen 93 und Planken 22. Zum Schlüsse vermerkt das Protokoll noch, dass die Huldigung im Namen Gottes mit allem freudigen Mut geendigt worden sei. . Im sogenannten Wolfeggischen Amtshause (dem heutigen Bauamte) übergab der Kanzler die Schlüssel des Schlösses und des. Amtshauses dem Landvogte. Er hatte sie am Tage vorher der Gräfin von Hohenems, die sie immer bei sich getragen hätte' abfordern müssen. Ein Streit des Grafen Hannibal mit einem Beamten muss noch untersucht werden, es melden sich neue Gläubiger des Grafen, und seines Sohnes, und sie werden in eine Liste eingetragen, die nach Wien gesandt wird, damit den Leuten die Arbeit, einzeln in Wien ihre
	        

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