Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1958) (58)

— 129 — Kanzler von Blömegen sieht die Sache nicht so ernst an, er meint vielmehr, sie werden, sich «mit guten und scharpfen Zusprechungen» schon bewegen lasseh. - Da trifft ein Vertreter von Bündner Gläubigern auf und erklärt, der Termin zur Exekution und Abschätzung der auf Bündner Gebiet lie- genden Güter, die Vaduzer Untertanen gehören, sei längst verstrichen und es seien nicht einmal die Zinsen gezahlt worden. Auf dem näch- sten Gerichtstag werde in Maienfeld die Exekution fortgesetzt werden: Das ist eine böse Nachricht so knapp vor der Huldigung ! Jodoc von Blömegen braucht dringend Geld, wenigstens ein paar tausend Gulden, um sie dem drängenden Bündner - «in den offen und in Bereitschaft gehabten Sack zu schütten». Was tun ? Ein Bote nach Wien braucht zu viel Zeit. Da fasst der Kanzler den Entschluss, einen seiner Diener nach Kempten zu schicken, damit er dort das eigene Privatvermögen des Kanzlers hole, um die Gläubiger zu befriedigen, die so drängten. Ge- gen 7 000 Gulden, das ganze Privatvermögen des Kanzlers, wurden als Abschlagzahlung eingehändigt, worauf man sich zufrieden gab ! Am Tage vor der Huldigung meldeten sich der Landammann und die Richter beim Kanzler mit dem Ersuchen, die Erlaubnis' zu geben, dass der Advokat Dr. Hayder aus Lindau als Fürsprecher der Unter- tanen ihre Angelegenheiten vortragen dürfe. Der Kanzler fragte be- troffen, worum es sich handle. Sie können ihre Bedenken vorher ihm vortragen, jedenfalls wäre es eine Beleidigung der Kommission als Vertreter des Kaisers, wenn sie gar zu weit gingen. Die Vertreter der Untertanen erklärten, es gehe ihnen um die alten Freiheiten und Ländsbräuche. Der Kanzler beruhigte sie durch die Erklärung, der Käufer habe die Rechte der Untertanen zu achten, sie seien im Kaufe inbegriffen, denn der Kaiser habe keine Änderung vorgenommen. Auf sieben Uhr früh wurden die Untertanen zur Huldigung bestellt, Jodoc von Blömegen berief aber Landamann und Richter, alle Ält- Landamänner und die «Verständigen aus den Gemeinden» zu sich und erklärte ihnen aus den mitgebrachten Akten,, dass sie sowohl wegen ihrer Freiheiten als auch wegen der Bezahlung der Schulden durch den neuen Herrn unbesorgt sein könnten. Er entliess dann die Männer und forderte sie auf, den übrigen Untertanen Mitteilung von dem zu
	        

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