Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1957) (57)

— 235 — Güte im Archiv der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich nachzuse- hen. Er hat dort das Schreiben" tatsächlich gefunden. Fetz hat unter dem 4. April 1850 an den bündnerischen Geschichtsforscher, Mitbe- gründer und zeitweiligen Präsidenten der Allgemeinen. Geschichts- forsch'enden Gesellschaft der Schweiz Theodor-von Mohr (1794 — 1854) den Brief geschrieben. (Briefe von Privaten VII. Bd. 1849 — 1850, Seite 40). Er bringt einige interessante Einzelheiten und zeigt, wie Fetz seine Entdeckung am Herzen lag ; der Brief lautet : - • • . . Vaduz, 4. April 1850 An Hochgeehrten Herrn Herrn Bundesstatthalter Theodor von 'Mohr . • • C hru r . «Hochverehrtester Freund / Ich komme • nicht umhin Ihnen eine historische-äntiquarische Nachricht'mitzuteilen, die sehr interessant zu sein scheint. Sie wissen, dass .im. letzten Herbst in Schaan eine bedeutende Feuersbrunst war, die sehr grossen Schaden angerichtet, nebst 62 Firsten auch ein altes Kirchlein zu St. Peter wesentlich verletzt hat'. Das alte Schaan (Sca-, nium) ward beinahe ganz abgebrannt. Nun wird es wieder aufgebaut; jedoch nicht nach Willkür der Postikularen, sondern.nach einem Plan, entworfen durch-ein'en gewissen Hartmann von St. Gallen. Viele alte Häuser oder auch gebautes Gemäuer wird ganz abgetragen und viele neue'. Häuser an Stellen eingebaut, wo früher kein Haus gestanden. Durch die neuen Fundamentgrabuhgen ist man auf eine alte Mauer gekommen, die zwar nicht ganz unbekannt aber ganz unbeachtet war. Dieses Gemäuer lag 1 — 3 Fuss unter der Erde und darauf waren viele der abgebrannten' Häuser gebaut, so auch das erwähnte Kirchlein . darauf liegen Weingärten und Baumgärten. Der ungeheure Umfang, und Dicke dieses Gemäuers und seine Bauart führen uns sehr wahr- scheinlich auf römische Ruinen von Art der sogenannten mansiones oder villa, wie 'das Valium' Trojanum bei Regensburg ungefähr oder das Valium- Drusianum in der Gegend von Coblenz-Mainz u. s. w. Das Gemäuer ist der Landstrasse, entlang ganz abgedeckt und theilweise schon abgetragen und wird stets fort weggeschafft. Diese Länge soll laut jüngster Vermessung 180 Schuh haben.
	        

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