Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1957) (57)

— und wie schamlos wird, danach eine Randbemerkung zu'den Pro-, zessakten des Sohnes gesetzt, die-lautet: «Seine Mutter ist dem Henker und dem Scheiterhaufen entronnen». , • . '; .- , Das . Gutachten stellt -nüchtern, aber in vollkommener Klarheit fest, dass die Beamten Verbrechen begangen haben • und sie sühnen müssen. : - . _ •' '• • • „ . ' • Interessant-ist'ferner, wie gerade bei diesem Prozess der Referent >Professor-Moser jede Anzeige von Personen, die selbst der Hexerei an- geklagt sind,. rechtsunwirksam erklärt und die Untersuchung , der Glaubwürdigkeit und. der Moral der Zeugen verlangt — während in unseren Prozessen die .'Richter wahllos jedem Angeber glauben .und 'jede-Anzeige als Beweis .werten. ' . ' , - ... " Nur zwei Personen haben alle Folterungen überstanden, ohne zu gestehen, und beides sind Frauen, und auch-Verwandte. Die zweite, ist • Cathatiria <B r e g e n.z e r i n. aus 'Mauren. '''.'.'' , ' . Zehn Zeuginnen und Zeugen werden, vernommen. Gleich' die erste ist die Schwägerin der Angeklagten, die Frau ihres Bruders,' der die Schwester in' Schutz'nimmt, worauf in-das Protokoll; die Worte kom- men:' «Hat der Schwester Pelz'waschen wollen»! Die Stieftochter sagt- aus, dass ihr die-Stiefmutter ein Mus gebracht,-als sie im Kindbetf ge- legen und dass. sie dann einige Wochen krank gewesen sei; aber sie • könnte wegen eines Verdachtes' nichts,Genaues sagen. Dänn wird sogar . der Mann der Angeklagten zur Zeugenaussage geholt.. Er, habe'sein Lebtag nichts Argwöhnisches an'der, Frau bemerkt;-sagt' er aus; nur hätte sie am Anfang ihrer 'Haushältung den Besen allzeit verkehrt "(mit • dem~Stiel nach'.unten) hinter die Tür'-gestellt.'Der letzte Zeuge-sagt nur, dass sie öfter mit der Barbara Moratin zusammenkomme-; .' .'_ ' Zehn Aussagen, aber keine, einzige deutet auf etwas Verdächtiges — und. trotzdem- Kerker ünd Folter mit drei' Stunden Füsswasser .und Umdrehen darin ! - '." ' ' ' , ". '.-'".. ' •' 'Dann wird, 
die Angeklagte-.aus dem Schloss entlassen (die Ange- klagten; aus'dem Unterland wurden also im Schloss'Vaduz verhört- ünd gefoltert), dann aber'wieder Verhaftung, wieder Folter !. «Ein Greuel und eine unerhörte Sache»- nennt das Gutachten diesen Vor- gang. Immer bleibt die Angeklagte standhaft, neuerlich, folgt die'Fol-' ' terung ! Die Mühen der Richter sind umsonst, es wird kein .Geständnis abgelegt.
	        

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