Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1957) (57)

• — i8i — ;: ' Der Aberglaube findet "zu solchen Zeiten den besten, Nährboden. Da ist ein Doktor im• schweizerischen Rheintal, im Hirschensprung,' zu dem geht man um Rat. Er bestätigt, dass die-Unpässlichkeit eines Kindes vom Hexenwerk komme,• man solle acht Tage niemanden zu ihm lassen,, es werde jemand kommen und fragen, wie es mit dem Kinde stehe. Tatsächlich sei die Angeklagte gekommen. Auch gegen die v 
Mäuse im Äcker weiss er ein Mittel, das -an den vier Ecken zu vergra- ben ist, wozu 5 Vaterunser zu beten sind. Ein Zeuge hat vier Hennen, die täglich legen, aber er bekommt nie ein Ei, denn sie verschwinden. Auch er geht zum Doktor.'Ein Doktor-Weiller betätigt sich ähnlich. Er. will einem Ratsuchenden das Weib, das ihm durch Zauberei geschadet, in'einem Spiegel zeigen. . Eine Zigeunerin offenbart dem anfragenden Zeugen .'etwas. Ver- dächtiges gegen die Angeklagte, und er findet auf Anweisung der Zigeunerin bei seinem Stadel «ein Büschel unterschiedlicher Haar samt einem Kindsbeinlein» vergraben. Dab'ei denkt natürlich weder, er noch , das Gericht, dass es ein alter TrickJ ist, solche. Dinge züerst zu ver- graben,- bevor man die Anweisung gibt. Der Gutachter stellt fest, der Zeuge wäre zu strafen, weil er in abergläubischen Dingen zu einer Heidin oder Zigeunerin gegangen sei, denn es ist jedermann bekannt, dass die Zigeuner ein .liederliches Gesindel sind, selbst der Zauberei, •verdächtig. 
..,.'• - Y %. • - Die: Verwirrung der Geister ist so gross, dass Glaube und Aber- glaube, Recht und Unrecht nicht mehr unterschieden werden. Mitten in einem Geständnis finden wir die Worte, es komme dem Angeklagt ten vor; als wäre die ganze Sache der Hexentänze nichts als'eiri'Blend- werk, aber er hatte doch gestanden, daran teilgenommen zu haben. Eine --unheimliche Stimmung, der Angst muss • im/ganzen Lande ge- herrscht haben. Man fürchtet sich vor den Hexen und ihrem Zauber; und in gleicher Weise sorgt man sich, selbst verhaftet zu werden, dehn man weiss ja, was geschieht; wenn die Folter einmäl funktioniert. Gegen einen Mann liegen zwei Anzeigen vor. In der ersten heisst es nur, er fürchte sich, dass man ihn einmal gefangennehme, in der zweiten-meldet, der Weibel, er. hälfe sich immer verborgen, wenn man jemanden verhaftet. Der Angezeigte ist Andreas Rheinberger, und wir wissen, wie recht er hatte, ausser Landes zu fliehen. Die beiden An- zeigen hätten' zu seiner Verhaftung vollkommen genügt. Nun kann er sich in der Fjemde gegen die Herrschaft und ihre 'Willkür wehren.
	        

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