Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1957) (57)

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:- Angeber und Zeugen Auf dreierlei Arten, kommen Aussagen.iri den Hexenprozessen zustande: Angeber melden sich-selbst bei der Behörde und zeigen Mit- .bürgerinnen und Mitbürger an. Die Denunzianten werden vernommen und ihre Aussagen in das Inquisitionsprotokoll eingetragen. Der zweite •Fall: Die Behörde sucht «Kundschaften», das heisst Zeugen, und lässt sie kommen, um ihre- Meldungen, die «Depositionen» zu erhalten. Es kann dies im Züstande der Untersuchung sein, dann'kommen, die Aus- sagen, gleichfalls ins Untersuchungsprotokoll, oder es geschieht zur Zeit, da. der Prozess schon begonnen hat, dann wird im Kriminalpro- tokoll, im Verhandlungsbuch eingetragen, was sie berichten. Ausser- dem werden die belastenden Aussagen auf der Folter, die Nennungen von Mitschuldigen, festgehalten. . ' . •,' Es ist wahrhaft erschreckend, wie fast alle Zeugen Belastungszeu- gen sind. Der Denunziant ist es selbstverständlich von sich aus, und die Behörde sucht nur Zeugen, die Material beibringen, das zur Ver- haftung oder Folterung ausreicht ; an Zeugen, die objektiv sind, die Lage ohne Voreingenommenheit und mit menschlichem Verständnis darlegen, hatte 'sie kein Interesse, sie wollte ja anklagen, wollte verur- teilen. Darum, werden-die ganz seltenen Aussagen der • Entlastungs- zeugen einfach beiseitegeschoben. Es ist sicher, dass weitaus die Mehrzahl der Zeugen von der Be- hörde aufgerufen ist, aber ebenso sicher ist, dass auch unter ihnen Menschen sind, welche die-Bereitschaft in sich tragen, ihre Dorfgenos- sen, ihre Nachbarn, ihre Feinde anzuzeigen. So kommt es, dass neben Zeugen für Einzelfälle doch in jedem Dorf mehr oder weniger ein Kreis von Leuten besteht, die wiederholt als Zeugen zu finden sind. Das Bestehen einer organisierten Angeberschaft, einer Art Gemein- schaft der «Brenner» kann in unseren Akten nirgends belegt werden. Die Aussagen gegen die Verdächtigen und gegen die Angeklagten sind so vielfältig, so wirr, abergläubisch und oft durch Hass verzerrt, dass .ein Ordnen dieser Belastungen, so gut wie unmöglich ist. Lassen wir . die Beispiele vor unseren Augen abrollen, dann erhalten wir kul- turgeschichtliche Einzelheiten von grösstem Interesse, einen umfang- reichen Beitrag zum Aberglauben des 17. Jahrhunderts. Das Gutachten widmet.den Aussagen'und Anzeigen einen so breiten Raum, dass wir nur eine Auswahl bieten können. - - ,
	        

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