Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1957) (57)

Was 'sind die Gründe der unerhörten Missachtung der Vorschrif- ten ? Einmal sind es bestimmt, wie die, Feldkircher Beamten es darle- -gen, die Unerfahrenheit und Liederlichkeit der Richter und Beamten^ dann aber ist es sicher ihre Angst, das ganze Kartenhaus der Prozesse könnte zusammenfallen, wenn sie die Vorsichtsmassregeln der Ge- richtsordnung einhalten; Dorther kommt das schlechte 'Gewissen! das. den Landvogt Prügler zur" Flucht veranlasst und zur Mitnahme einzel- ner Akten, weil er, ein schwacher; unerfahrener, wahrscheinlich auch mit dem Grafen in Feindschaft stehender Mensch, für seine -Verant- wortung fürchten muss; das schlechte Gewissen, das den Landvogt Walser veranlasst,' hoch schnell vor der. Abgabe- der Akten an den Rand Bemerkungen zu schreiben, die seine Fehler, mildern sollen, also • glatten Betrug zu üben. Die Konfiskationsgelder lockten,] und den Be-' .'amten winkten schöne Gerichtsgebühren,- deren'Höhe sie selbst be- stimmten und die sie sich selbst bestätigten. Von Haus zu Haus schickten sie, Anzeigen zu sammeln. Wie anders wäre es gekommen, .wenn die Richter von dem Mittel Gebrauch . gemacht hätten, das die Gerichtsordnung vorsah: Bei falscher und bosr hafter Zeugenschaft hat der Zeuge die Strafe verwirkt, in die er den Unschuldigen hat bringen wollen.' , 'Kein Wunder, dass mancher Richter gehässt wird. Ein Triesner erklärt, er habe den Richter gemieden, weil er teils zum Beifangen < der Verdächtigen, teils als Beisitzer bei Gericht sei gebraucht worden." - Der Richter geht, selbst aus, um zu verhaften, die Opfer ins Gefängnis . zu führen ! . '•'.'.- Die Mutter eines Angeklagten sei lange Zeit ,wegen Zauberei ge- - fangen gewesen, heisst es in einem Prozessakte, sie'hätte sich aber ' durch alle Grade der Folter vom Verdacht gereinigt. Weil sie nicht ge- 7 storben, sei sie wieder eingekerkert worden.'Welche Roheit gehört dazu, wenn die Obrigkeit sie wieder holt, «weif sie nicht vorher gestorben» ! Unser Gutachten'deckt noch eine Schuld'der Obrigkeit aus der Zeit der ersten Hexenverurteilungen auf. Peter Kaiser berichtet, wie die An- gehörigen der Verurteilten, die Erben sich gegen eine Pauschalsumme von der Beschlagnahme« des ganzen Vermögens loskaufen konnten.. ::. . Man war'aber noch viel weiter gegangen.-Drei Fälle finden, wir, in den der Loskauf vom Todesurteil erfolgt ist.! Die Urahne einer An-' ^geklagten war als Hexe' bekannt und überwiesen worden, kauft sich
	        

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