Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1957) (57)

— 167 — stört, der hat mit schärfsten Strafen zu rechnen. Die Ehre der armen Opfer ist durch die kaiserliche Entscheidung endgültig gerettet. ; Wir dürfen wohl vermuten, dass der Geist Ruperts von Kempten aus diesem Aufrufe spricht, des Mannes, dem so viel zu verdanken ist, der dem Rechte zum Durchbruch verhalf. Es sind seine letzten Worte in dieser schweren Aufgabe, die er männlich und aufrecht gelöst hat. Mit einem kläglichen Nachspiel endet das Drama:. Die Rückgabe der konfiszierten Gelder war zwar verfügt, aber die Grafen hatten kein Geld, die Blutschuld zurückzuzahlen ! So einigt man sich 1699 beim Kauf von' Schellenberg mit den' meisten Hinterbliebenen der Opfer dahin,,dass sie sich mit der Hälfte'ihrer Forderungen zufriedengeben. Ein Nächlassvertrag um Blutgeld ... Und in einem Verzeichnis der Forderungen, die nach dem Verkauf von Schellenberg auf der Graf- schaft Vaduz haften, finden wir noch immer eine ganze Reihe von Posten, die Ansprüche von Erben Hingerichteter sind. So mussten wohl bis zum Kaufe von Vaduz, bis 1712 warten. ' Und in diesem Jahre kamen die Akten der Hexenprozesse wieder nach Vaduz, wie aus einem'Übergabeverzeichnis zu sehen ist. Sie sind wohl für-immer verschwunden. . . ' Wir haben den Gang der Ereignisse'verfolgt und wenden üns dem Drama selbst zu, wie es uns aus dem Gutachten entgegentritt, den Schicksalen armer Menschen, den Opfern des Wahnes !
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.