Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1957) (57)

- . — 160 - haltungen seien, in denen niemand wegen Hexerei verrufen und ver- dächtig gemacht ist, und in ganz Vaduz.sei es nicht mehr als. ein Drit- tel der Familien, die davon frei seien. Wenn es so'weiter gehe, wie es eine, Zeitlang gewesen ist, dann kämen im ganzen Land nicht ein Drittel der Leute davon. Der Angeklagte gibt zu, gesagt zu, haben, dass mehr Leute im Land verdächtigt worden seien, als es Haushaltungen in der Herrschaft gäbe.' .'Ein anderer Kläger meldet, dass Enderle Rheinberger zu ihm ge- sagt habe,- er stehe auch' im Protokoll genau so wie der Angeklagte, und wenn er so reich wäre wie der Johannes Walser, 'dann wäre er schon längst verbrannt worden,'denn Walser sei ein ehrlicher Mann gewesen. '• . Der Bescheid des Gerichtes trägt Rheinberger Abbitte an die bei-' den Kläger auf. Er sei vom gewesenen Landvogt Prügler hintergangen und betrögen worden, die unbedachten Worte zu gebrauchen. Die Herr- schaft aber,' «obwohl sie genug Ursach hätte, ihn mit scharfer Straf zu belegen», will ihn aus besonderer Gnade verschonen, er.habe sich aber in Zukunft so zu verhalten, dass man nicht genötigt werde, mit schar- fen Strafen gegen ihn vorzugehen —. und überdies bekommt er 50 Ta- ler Busse..," Woher kommt die plötzliche Milde der Herrschaft, gegen die sol- che, Anschuldigungen erhoben' wurde ? Sie muss erkennen, dass-die kaiserliche. Kommission über ihr steht und die Prozesse so geführt worden sind,, dass zu Klagen aller Anlass ist. " Das gegenseitige Misstrauen im ganzen Lande, in dem praktisch jedermann verdächtigt werden konnte, die ganze Lage der Unsicher- heit und. Angst spiegelt sich in den Worten Rheinbergers; wider, " die das klarste Bild, geben, das ein Bürger unseres Landes gezeichnet' hat. . , Landvogt Prügler wird in 'einem eigenartigen Lichte dargestellt : Er, der doch selbst genug'der ungerechten Prozesse geführt hat, scheint zum Schlüsse seine Schuld und die Schuld der Herrschaft eingesehen zu haben. Jedenfalls zeigt dieses Verhöftagsprotokoll eine ganz geän- derte Lage. Es wagt wenigstens ein lUntertan, seine Meinung frei zu sagen. Übrigens muss ihm auf Verfügung der Kommission später, die Herrschaft die Busse zurückgeben. Andreas Rheinberger wird also recht gegeben! . '
	        

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