Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1957) (57)

—. 152 —' .damit, dass eine Ungültigerklärung der Prozesse sein Ansehen gröb- lichst - verletzen würde und er dann zudem die konfiszierten Güter zurückgeben müsse. Einen klareren Beweis für das Schuldgefühl des regierenden Grafen gibt es. nicht als diese Einstellung zu Recht und' Gerechtigkeit. . ' , Einen, überraschenden Erfolg hat dieser erste Vorstoss aber doch: Als Landvogt Prügler fürchten muss, dass die' .unter ihm geführten Prozesse überprüft werden, flüchtet er bei' Nacht unter Hinterlassung von Weib und Kindern aus dem Lande und begibt sich auf die «Frei-- ung-nach'Chur», wo er durch Äsylrecht geschützt und dem Arm der •Gerechtigkeit nicht erreichbar war. Er hat sich «heimlicherweis aus dem Land praktiziert», wie es im Berichte" aus Feldkirch heisst. Nach' August 1679 finden wir seinen Namen nicht mehr in den Protokollen • der Verhörstage, die im Landesarchiv in-Vaduz liegen. Ein schmäti- licher Abgang des " obersten Beamten, getrieben, verjagt vom eigenen Schuldbewusstsein ! • • ,'• , Wir werden sehen, dass der Nachfolger nicht besser ist, die Pro-, zesse laufen mit gleicher unerhörter Ungerechtigkeit weiter, 
die Unter- tanen sind weiter ihres Lebens nicht sicher: - . Da ergreift Pfarrer Valentin von Kriss die Initiative —1 es ist also doch ein Korn Wahrheit in der Sage, die dem Pfarrer die entscheiden- de Rolle beim Ende der Hexenprozesse zuschreibt, nur ist der Weg ein ganz anderer: Am' 17. Dezember 1680 wendet er sich in einer einge- henden Eingabe an die oberösterreichische Regierung in Innsbruck als' die für die Vorlande zuständige Behörde und legt die Ungerechtig- keiten dar, welche die Untertanen in den Hexenprozessen erleiden müssen. Im Hofregistraturprotokoll 1. vom Jahre 1681 (Innsbrucker' Lan- desregierungsarchiv) finden wir am 8. Januar die Eintragung: «Valen- tin Griss, Parochus zuTrisen, beklagt sich, dass in der Herrschaft Va- duz in Criminalprozessen-alles mit grösstem Nachteil der Untertanen nachlässige Justizia administriert werde, und bittet derentwegen, end- lich ein Einsehen zu tun». Das Protokoll enthält dann einen Auftrag an die oberösterreichische Regierung, sie möge Informationen einholen und ein Gutachten erstatten, was weiter zu tun wäre. Aber Pfarrer Kriss ist nicht allein: Gleichzeitig wenden sich fünf . Untertanen, die aus .der Grafschaft Vaduz geflüchtet waren, weil sie
	        

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