Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1957) (57)

Das Gericht erlässt folgenden Spruch: Wenn der Glockengiesser zum neuen Kirchpfleger von St. Peter komme, dann solle ihn dieser an die Obrigkeit verweisen. - • , . Die.Geldgier wird auch-aus diesem Beispiel deutlich: Gleichzeitig mit der Verhaftung wird das ganze Haus durchsucht ; zu einer Zeit, da man von Schuld oder Unschuld des Verhafteten noch nichts wissen kann, wird er um seine Habe gebracht ! - ' Ein letztes Bild aus dem gleichen Jahre, ein Bild,--das,uns mit Grauen erfüllt: Da nennt eine Magd zu Bendern eine Frau aus Ruggell eine Hexe, und sie fügt hinzu, dass diese ihre nächsten Verwandten unter dem Galgen habe. Vielleicht ist es auf den ersten Blick nicht klar; was dieser Ausdruck sagen will. Wer aber weiss, dass in manchen Gegenden die Asche der Verbrannten unter dem' Galgen vergraben wurde, mindestens drei Schuh tief, damit die Überreste der. Verstor- benen den Lebenden auf Erden nicht schaden können, der erkennt, was die-Magd gemeint hat. Wir wissen nun,, was mit den Überresten der armen Opfer, des Hexehwahnes in unserem Lande geschehen ist: Sie fanden nicht den Frieden des Gottesackers, sie blieben .verfemt. Ihre Asche, ihre Knochenreste ruhen unter, dem Hochgericht, unter dem Galgen. So 'wie ihre. Namen nicht würdig befunden wurden, in die Totenbücher ihrer Pfarreien eingetragen zu werden, so wird,' was an ihnen sterblich war, am grauenhaften Orte ihrer Hinrichtung ver- graben,, «dass Sonne und Mond sie nie bescheine und dass ihr Staub Menschen und Tieren nichts schaden könne», wie es in einer .appenzel- lischen Vorschrift, heisst. ' . Zwei Aktenfunde . So viel konnte mah'also bisher über die Hexenprozesse in unserem Lande erfahren. Schon Peter Kaiser erkennt die Unvollständigkeit der Akten. Kanonikus Büchel schreibt: «Die Akten über Todesurteile und Hinrichtungen sind nicht mehr vorhanden; sie scheinen nach dem Aufhören, dieser schaurigen Prozesse alle vernichtet worden zu sein, wohl in Rücksicht auf die Richter und auf. die Nachkommen der Hingerichteten»,., . Es ist Tatsache, dass weder in unserem Landesarchiv noch in einem Gemeindearchive ein einziger Prozessakt zu finden ist. Es schien, als ob für alle Zeiten im dunkeln bleiben müsse, was einst die Gemüter
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.