Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1957) (57)

— 142 — liehen Gemeinschaft von grösstem Schaden und muss daher mit allen Mitteln ausgerottet werden». Das sind die Grundsätze, die ein Rechts- buch der Zeit vertritt ! Gnadenlos wird daher die Folter angewandt, denn sie ist das geeignete Mittel, den einzigen Beweis herbeizuführen, der'bei diesem «crimen occultum», bei dem Verbrechen im Verborge- nen, möglich ist: Das Geständnis-des Angeklagten.; gibt es doch weder für einen Teufelspakt noch für die meisten Schäden, die gestiftet wer- den, Beweisgegenstände. Die tragische Verkettung des Hexenwahnes ist, dass es vor Gott und den- Menschen als Verdienst gelten muss, die Mitmenschen, die im Bunde mit dem Teufel unheimlichen, unfassbaren Schaden stiften, dem Tode zuzuführen. Geldgier der Obrigkeit, die das Vermögen der Hingerichteten beschlagnahmt, Machtgier der Beamten, Feindschaft und Hass der Angeber erhalten so von oben her das Ansehen einer Mission im Dienste des Guten, eines Kampfes gegen das Böse ! ' Erst die Aufklärung mit ihrer Schulung des kritischen Verstandes hat den furchtbaren Irrtum, das grässliche Unrecht erkannt, das in der Christenheit unschuldige Menschen in, der furchtbarsten Form aus der •Gemeinschaft ausstiess und nicht einmal den Toten .den Frieden des Gottesackers schenkte. - Iii katholischen und protestantischen Landen wütete der Wahn, aber kaum irgendwo so stark wie-in unserer Heimat.-Aus unseren- Ge- schichtsbüchern kannten wir bisher nicht die' Zahl der Opfer, nicht die. Art der Prozessführung, nicht das Endender Verfolgungen. Finder- glück in Archiven hat es nun möglich gemacht, ein Bild der letzten Zeit des unheilvollen Wütens zu geben. Eine Zahl zum voraus, die uns den Umfang des Unheils erkennen lässt: Unser Land hatte im sieb- zehnten Jahrhundert nicht ganz dreitausend Einwohner, die kleinsten Kinder mitgerechnet. In dreiunddreissig Jahren der Todesurteile brann- ten gegen dreihundert Leiber auf den Scheiterhaufen beim Hochgericht ! Was bisher bekannt war Spärlich ist die Kunde, die wir aus den dunkelsten Zeiten unserer Geschichte, aus den Jahren der'Hexenverfolgung, haben: Peter Kaiser widmet in seiner «Geschichte des Fürstentums Liechtenstein» den Hexenprozessen sieben Seiten, Kanonikus Johann Baptist Büchel be- handelt-im Jahrbuch des Historischen Vereines, Band 38, einige Ehren-
	        

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