Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1956) (56)

- 19 — 1807 in das Land gesandt wurde, entwarf die Pläne für eine neue Organisation der Landesverwaltung. Der damalige Landvogt Menzin- ger wurde pensioniert und an seiner Stelle Landvogt Joseph Schuppler eingesetzt, der ziemlich forsch mit seiner Reformtätigkeit begann, ohne sich viel um die Rechte und Gebräuche und um die Mentalität des Volkes zu bekümmern. Das Landammannamt wurde aufgehoben, die Gemeindeverfassung abgeändert, die Besoldungen der Staatsbeamten, welche einschliesslich des fürstlichen Rheinbundgesandten und des Referenten in Wien auf die Summe von 3500 Gülden zu stehen kamen, wurden als reine Staatslasten erklärt und dem Volke zur Bezahlung Überbunden. Die Gerichtstaxen wurden verdreifacht, ein Stempelpa- tent eingeführt usw. Eine allgemeine Unzufriedenheit entstand, und es herrschte die Auffassung, dass der Einzelne als Staatsbürger weniger geachtet sei als früher, die Gemeinden weniger frei und selbständig als früher, und .dass die-Souveränität dem Volke nur grössere Lasten gebracht habe und keine Vorteile. Erst die späteren Generationen ha- ben den Wert der Souveränität erkannt, und heute nach 150-jährigem Bestand derselben wollen wir dem Herrgott dankbar sein dafür, dass er sich am 12. Juli 1806 der Hand Napoleons bediente, um unserem Lande das grosse Geschenk der Eigenstaatlichkeit, der Souveränität, zu verleihen, die —: und das ist wiederum eine Merkwürdigkeit unserer Souveränität — 
von allen andern ehemaligen Rheinbundstaaten einzig und allein- unserem Heben Vaterlande Liechtenstein und seinem Für- stenhaus bis zum heutigen Tage erhalten geblieben ist und uns, so Gott will,,noch bis in die fernste Zukunft erhalten.bleiben möge»!
	        

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