Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1956) (56)

xiri Der Zollvertrag mit Österreich wurde auf Grund eines Landtags- beschlusses gekündigt, wodurch eine ganze Reihe schwerwiegender Fragen aufgeworfen wurde. Doch sollte der Vertrag unsererseits so- lange loyal eingehalten werden, bis es Deutsch-Österreich möglich sei, seinen Grenzschutz einzurichten. Verhandlungen wegen Abschlusses eines. Zollvertrages mit der Schweiz wurden eingeleitet, konnten aber damals noch nicht zum gewünschten Erfolg führen. Der darniederliegende Stickereiveredlungsverkehr mit der Schweiz, der durch lange Jahre für unser Land eine grosse Bedeutung hatte, konnte im Spätherbst 1919 wieder aufgenommen werden, was damals von grosser wirtschaftlicher Bedeutung war. Der durch-längere Zeit stark unterbundene Viehhandel wurde im Sommer 1920 mit der Bedingung wieder freigegeben, dass bei Export von Vieh auf Gegenleistung in Lebensmitteln, Kohle usw. Rücksicht zu nehmen sei und dass er so abzugrenzen sei, dass er weder die Auf- zucht von Vieh gefährde, noch der Fleischversorgung des Landes schade. Bezeichnend für die Lage 1919/1920 waren die Bekanntmachungen von Gewerbetreibenden, dass sie nur noch gegen Lebensmittel oder Bezahlung in Franken ihre Erzeugnisse liefern werden. Auf verschie- dene Artikel des Verbrauchs wurden Ausfuhrgebühren gelegt. Gast- häuser haben ihre Pforten gänzlich oder auf mehrere Tage in der Woche geschlossen. Die Post- Telephon- und Telegraphengebühren in Kronen vyurden um durchschnittlich 100 %> erhöht. Taxen, Stempel-und Gebühren wurden ebenfalls beträchtlich erhöht, gleich wie die Steuersätze. All dies bedingt durch den Schwund der Kaufkraft der Kronenwährung. Zur Milderung der Notlage auf dem Geldmärkte machte Fürst Johann II. eine Einlage bei der Landes-Sparkasse in der Höhe von Fr. 500'000.—, wobei nicht verschwiegen werden soll, dass diese Ein- lage und die weiter oben erwähnte Gewährung eines Darlehens von 550'000.— dem Fürstenhause grosse Opfer auferlegten. Ebenfalls im Interesse der Stabilisierung der Währungsverhältnisse und der Wäh- rungsreform - wurden Besprechungen wegen einer Bank geführt, die dann zur Gründung der Bank in Liechtenstein AG. führten. Die Spar- kasse des Fürstentums vergütete für Frankeneinlagen 5'%/, wogegen sie für Darlehen dieser Währung 6% Zins berechnete. Die Zinssätze für Einlagen und Darlehen der Kronenwährung waren schon früher gesenkt worden.
	        

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