Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1955) (55)

— 92 — von derartigen Spännen an der Rheingrenze. Wegen der neugerode- ten Fläche in Balzers. mag es nun einen Spahn mit dem Ländesherrn . z. B. inibezug auf den Neugereuthzehnten oder mit den Naclvbaren wegen der Grenze gegeben haben. Heute würde man wahrscheinlich nicht mehr Spahnrütti.sagen, sondern etwa Strittrütti (vergl. Stritt- platz auf Gapfahl). Vielleicht kann einmal ein Lokalbistoriker Grund und Zeit dieses Spahnes "nachweisen. Der fiirstl. Waldbesitz oberhalb der Landstrasse zwischen Nen- deln und Schaanwald heisst heute «Bürst» oder «Bürstwakl». In alten Urkunden taucht dieser landesherrliche Besitz immer wieder auf und zwar unter ganz verschiedenen Formen: die Bürst ,(1613)., Pürstwald (1684). Birsch (1684), der gross Schanw^ald, die Pürss ge- nannt (1698). Obige Schreibarten zeigen schon mit aller Deutlichkeit die Her- kunft der Bezeichnung Bürst auf.Er ist auf das mbd.birse(= Birsch) zurückzuführen. Unter Birsch (mhd. birse) verstand man im Mittel- alter und versteht man heute noch den Jagdgang des Jägers oder auch einen Jagdbezirk. Die abweichenden Bezeichnungen wie : Pürsch, Pürss und auch Bürst kommen in anderen Gegenden eben-, falls vor. * * * Im Mittelalter spielte der Begriff «Bann» (mhd. ban) eine sehr grosse Rolle, denn damals war das sogenannte Trieb- und Trattrecht noch fast allgemein verbreitet. Wenn bestimmte Teile einer Ge- meinde der allgemeinen Nutzung entzogen wrurden, so verwendete man'dafür den Ausdruck «in den Bann tun», (mhd. ban oder banne). In der Frühzeit waren z. B. der Wald und die Hekle für jeden Dorf- bewohner offen, jeder konnte Wild erlegen soviel er wollte, das war die freie Birsch. Der Wildbann war das Gegenteil biezu, es war ge- bannter, meist umhegter, für Unberufene verschlossener Jagdbezirk, worauf das Jagdrecht ausschliesslich einer Herrschaft zustand. Be- stimmte : Fluren wurden: schon früh, unbelasteter Privatbesitz, die keinem Flurzwang mehr unterworfen waren, sie wurden eingefriedet durch den ban-vriile = ban-zaun. Bei uns ist der Ausdruck Bann
	        

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