Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1955) (55)

— 86 - .Auch in unserem Laude war zur Zeit der mittelhochdeutschen Sprachepoche der Wald noch sehr verbreitet. Allmählich wurde die- ser immer mehr zurückgedrängt. Dabei kamen verschiedene Metho- den; zur Anwendung. Eine vielangewendete .Rodungsart war :sicher auch in unseren Landemdas Schwenden, wobei die Rinde der Bäume oberhalb des Wurzelstockes abgeschält wurde, worauf die Bäume rasch abstarben. Schwendi oder Schwanden (mhd. swenden und swan- ten = ausreuten, besonders des Unterholzes des Waldes) kommen als Flurnamen überall in allen möglichen Wortverbindungen vor. Im Fürstentum Liechtenstein aber sucht man vergebens nach einem Schwendi oder Schwand ! Bei uns heissen .die örtlichkeiten, auf de- nen früher der Wald «geswendet» wurde, Schwemmi. (Gemeinde Balzers, Vaduzer Malbun, Plankner Gafadura, Schaaner Stachler, Steg). Dass unsere iSchwemmi-Orte das gleiche bedeuten wie Schwendi und Schwand ergibt sich' mit aller Klarheit aus der Tat- sache, dass z. B. in Schaan und in Balzers dürre Tannen auch heute noch als Schwemmlinge bezeichnet werden. Dürrholz das oberhalb des Wirtschaftswaldes steht, kann gemäss altem Brauch von den Bürgern ohne Entgelt heruntergeholt werden. Von einem zuverläs- sigen Balzner Bürger Hess ich mir sagen, dass in früheren Jahren gute Bäume, die an geeigneten Orten oberhalb der Wirtschafts- grenze standen, hin und wieder von solchen Wildholzern an der Rinde so stark beschädigt wurden, dass sie abstarben und im kom- menden Winter als Schwemmlinge ins Tal gebracht wurden. Dieses Beschädigen der -Rinde werde in Balzers heute noch mit- «schwem- men» bezeichnet. , Es war mir bis heute noch nicht möglich festzustellen, wieso und wann es bei uns zu dieser abweichenden Entwicklung des Aus- druckes «swenden» in «schwemmen»" kam. Forstmeister Eugen Büh- ler schreibt in seinem Aufsatz «Vom Alpenwald» (Bergheimat 1952), auf Seite 25 wörtlich folgendes: «Einigen Wallisern wurde schon 1345 das Schwemmen und Reuten der heutigen Stachlerwal- dungen, in denen sie Holznutzungsrechte hatten, verboten». Die Jahrzahl 1345 kann offensichtlich nicht stimmen ! 1 Festgehalten sei noch, dass es auch im benachbarten Vorarlberg «Schwemmiwälder» gibt.
	        

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