Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1955) (55)

— 68 — durcli die ständige Inflation entwertet ist, dann hört die Jahrzeit auf. Auch erfolgen in ziemlich weiten Abständen mit bischöflicher Erlaubnis Messreduktionen. Doch haben sich noch etliche Jahrzeiten aus dem Mittelalter bis heute erhalten, was hiegegen bei profanen Stiftungen eher eine Seltenheit sein dürfte. Heute herrscht auch die Übung verschiedene Jahrzeiten auf den gleichen Tag anzusetzen, aus praktischen Gründen, wegen der eingetretenen Vermehrung der Anlässe. Um die Vorrechte zu geniessen braucht es: 1. eine niissa cantata de requie, also nicht bloss eine stille Messe. 2. Das Seelamt muss gestiftet sein auf feste Jahrtage und zwar dadurch, dass an Kirchen Grundstücke, Rechte oder Kapitalien als Eigentum unter ider Verbindlichkeit übergeben wenden, aus den Einkünften derselben die Vornahme bestimmter gottes- dienstlicher Verrichtungen zu bestreiten. Es braucht einen Akt des Stifters und die Annahme von Seiten der Kirche mit Ge- nehmigung des Bischofs und der Behörde. Die Sache muss ur- kundlich verbrieft sein. Es gibt dazu eigene Formulare. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, so handelt es sich nicht um Anniversarien, sondern um inissae votivae de requie privatae. 3. Das gesungene Requiem muss auf den wiederkehrenden Todes- tag gestiftet sein. Auch testamentarisch bestimmte Tage gelten als Jahrzeitstage. Früher musste eine Jahrzeitstiftung nicht unbedingt beurkundet sein. Der Eintrag in das Jahrzeitbuch genügte und genoss Glaub- würdigkeit. Solcher Glaubwürdigkeit erfreute sich auch das alte jahrzeitbuch von Eschen, wie die amtlichen Stücke am Schluss und die Ausserkraftsetzung durch den Pfarrer P. Karl Widmer aus Pfävers vom Jahre 1654 zeigen. — Messreduktionen sind heute den bischöflichen Ordinariaten verboten und dem apostolischen Stuhle reserviert. Für die gegenwärtige Ordnung der Stiftungen konsuliere man den Codex iuris canonici, canones 826, 1517 und 1544 — 1551. Das alte Jahrzeitbuch der Pfarrei Eschen (Für- stentuni Liechtenstein) bildet heute den Band 120 'des Klosterar- chives Pfävers im Stiftsarchiv St. Gallen. Es besteht aus einem Fo- lianten zu 29 beschriebenen Pergament-Blättern. Die Ausstattung des Buches ist einfach, sozusagen schmucklos. Doch ist das Kaien-
	        

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