Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1955) (55)

- 62 — tung für den 758 verstorbenen westenglisohen König Etbelhard. Doch in karolingisoher Zeit finden wir Jahrzeitstiftuiigen schon in Rätien, wenn wir die Schenkungen von ca. 800 an die Kirchen St. Hilarius zu Chur und St. Garpop'horus zu'Trimmis biezu rechnen wollen. Jedenfalls schenkte <z. B. Baselius zu seinem Seelenheil eine jährliche Rente: post obitum vero nostro . . . pro remedium aniine nostre sit in perpetuo. Ein zu Aachen promulgiertes Capitulare vom Jahre 817 verlangt: «ut pro abbate defuncto anniversarium fiet of- ficium», «dass 'für einen verstorbenen Abt Jahrzeit zu halten sei». Amalarius von Metz spricht im Jahre 824 in seinem Werk De eccle- siaticis officiis, 1,3 cap. 44 von den gestifteten Jahrzeiten als von einer bestehenden Institution. Im Jahre 933 vermachten sich in Buchs Magnus und Quintella auf Ableben ihren gesamten Besitz mit Vorbehalt einer für idas Seelenheil gestifteten Summe: «... pro anima a dare cupio hoc sunt solidi . . . ». Der hohe Betrag spricht dafür, dass es sich um eine ewige Jahrzeit handle. Im 10. Jahrhun- dert sicherte mian sich in St. Gallen Jahrzeiten sogar durch beste- chende Gesche'nke. Bischof Adalbero von Augsburg offerierte hie- für im Jahre 908 sogar Bankette und Tand. Doch dem Missbrauch steuernd begnügte sich das Kloster späterhin mit angemessenen Schenkungen in aller Form. Das Übliche zur Sicherstelkmg der Jahr- zeiten waren jedoch jährlich gewähre Naturalzinse aus bestimmten Liegenschaften oder auch Schenkungen, bei denen das Grundstück mit der Bestreitung der Jahrzeit belastet blieb. Wir erwähnen hier beispielsweise die Übertragung 'des Meiers Hermann von Ragaz an das Kloster Pfäv.ers vom Jahre 1161 (Urkündenbuch der südlichen Teile des Kantons St. Gallen I, Nr. 186). Solohe Jahrzeitstiftungen kommen seit 'dein 11. und 12. Jahrhundert in grossen Aufschwung. Städtischen Ursprungs waren die Renten (redditus animi, Geld, Gülten), die seit dem 12. und 13. Jahrhundert zuerst als Seelgeräts- oder Jahrzeitsrenten in Gelbrauch kamen (Schröder a. a. 0., S. 796); Beyerle, Konstanter Häuserbuch Nr. 7, 2, 11). Renten finden wir auch im Eschner .Tahrzeitbuch. Es ist an der Zeit jetzt vom den J a h r z e i t b ü c h e r n zu sprechen. Auch 'diese haben ihre Entwicklung und Geschichte. Sie gehen zurück auf die altchristlichen Diptycha. Beim Memento .des Messkanous gedenkt man der Bischöfe, der Lebenden und der Toten. Die Namen der zu Gedenkenden trug man auf zwei zusammenklapp-
	        

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