Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1955) (55)

— 61 — allgemeineren Verbreitung liegen Jahrhunderte. Schon die Römer kannten den annus luctus, dias Trauerjahr. Auch beute noch gilt das Anniversar gleichsam als Abschluss des Trauerjahres. Die regelmässig wiederkehren den Anni versarien nahmen eine doppelte Entwicklung. Schon im achten Jahrhundert unterscheidet man persönliche und kollektive Anniversarien. Bereits im 6. Jahr- hundert bezeugt Isidor von .Sevilla, dass in Spanien der Pfingst- montag dem Gad'ächtnis der Toten geweiht war. Andere wählten den Montag nach idem Dreifaltigkeitssonntag. Dieses waren kollektive Gedenktage. Kollektive Jahrzeiten feierten die Klöster mehr und mehr seit dem 9. Jahrhundert für ihre verstorbenen Abte, Konven- tualen und Verbrüderten. Verbrüderte waren die, mit - denen ein Kloster ein Abkommen über 'gegenseitiges Gebet, namentlich für die Zeit mach dem Hinscheide eines Partners trafen. Jedes Jahr be- ging man eine feierliche Jahrzeit für alle Verbrüderten mit Vigil am Vortage, igesiungenem Requiem am Jahrzeitstag und mit Psalmen- gesang. Im Jahre 800 schloss St. Gallen eine solche Geb et sb rüde v- sebaft mit dem Kloster Reichenau, im Jahre 846 mit Bobbio, Dis'en- 'tis und Schienen, und im Jahre 865 mit Kempten. Ums Jahr 800 sdhloss auch daß Kloster Pfävers seine ersten Verbrüderungen ab. In St. Gallen fiel die allgemeine Jahrzeit der Brüder auf den 14. November (Bündwer Urikunidenbuch I, Nr. 72). Der im Jahre 812 verstorbene Abt Egilis von Fulda begründete die 'dortige Kloster- jahrzeit. Für den Beginn 'des 9. Jahrhunderts bezeugt Amialarius von Metz für 'die Klöster förmlich die Festlegung eines Tages, der dem Gedächtnis der Abgestorbenen geweiht sein sollte ('De ecclesiastico officio 1,3, c. 44, 45, Patrologia latina, col. 1164, 1306). Abt Odilo von Cluny dekretierte im Jahre für diesen Tag den 2. November. Es ist daraus der Allerseelentag entstanden. Zwischen 'den ersten Anfängen der persönlichen Anniversarien und ihrer allgemeineren Verbreitung liegen ebenfalls' Jahrhunderte. Die ersten Anfänge liegen, wie gesehen, sehr weit zurück. Es handelt sich dabei auch mehr um frommen Brauch 'denn um juristische Institution. Im 8. Jahrhundert waren persönliche-rechtlich gestiftete Jahrzeiten noch nicht sehr verbreitet. Sogar die Jahrzeiten der Me- roviinigerkönige Chlodwig, Chilildhert und Dagobert wurden erst im 9. Jahrhundert rechtlich geordnet. Vereinzelt steht die Jahrzeitstif-
	        

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