Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

— 92 in seiner Pfarrei von Gewicht.101 Die Schule blieb noch weitgehend, ganz im Sinne Felbigers,102 eine Angelegenheit der Kirche. Der Staat aber verschaffte «ich durch vermehrte Unterstützung des Un- terichtswesens grosse Rechte. Damit war ein neues, freilich wenig originelles Schulsystem aufgebaut, das in seiner Struktur, mit josefinischen, utilitaristischen und manchen philanthropischen Gedanken durchsetzt, allzusehr den österreichischen Vater verriet. Den pädagogischen Eiferern schie- nen die Stiftungsgelder in Schulfonds besser angelegt als im Unter- halt von Kirchen und Kapellen. Aber wir finden in den Anfängen des liechtensteinischen Schulwesens viel Grosszügiges, das leider oft nur Plan und Projekt blieb. Der tätigen Obrigkeit entgingen die Mängel der neuen Institution nicht. Sie sah wachen Auges die noch nicht überwundenen Kinderkrankheiten der neuen Einrichtungen und deckte mit schonungsloser Offenheit Schäden auf.103 Die häufi- gen Geldstrafen für unentschuldigtes Ausbleiben vom Unterricht, die Verständnislosigkeit der Landesbevölkerung jeder Bildung gegen- über, der Mangel an Finanzen mochten den Zukunftsglauben der Obrigkeit manchmal erschüttert haben, nichts vermochte ihren Op- timismus zu zerstören. Und Sohuppler schrieb: «So kann die Bildung, da soviele Hindernisse bekämpft werden müssen, nur langsam vor- wärts schreiten, weswegen ihr Gutes erst in künftigen Generationen bemerkbar sein wird.»104 Die Entwicklung der Schule in den Amtsperioden Menzingers und Schupplers ist ohne Zweifel bedeutend. Die Dinge verhalten sich so. dass Schupplers Tätigkeit im Schulwesen, ohne die seines Vorgän- gers zu kennen, nicht verstanden oder dann in ein falsches Licht ge- rückt werden könnte. Gerne werden Schupplers Verdienste hervor- gehoben, die Menzingers aber blieben vergessen.100 Damit geschieht 101. Derselbe, Schule, 155; LRA. AR. Fasz. XXIII 24, 16. April 1793; dies trifft trotz der* Angst Menzingers vor dem Einfluss des Geistlichen zu. 102. Walther, 44. 103. LBS., Nr. 7/44. 104. 1. e. 105. Marxer, Volksschule, 141 ff; derselbe, Schule, 139 ff.
	        

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