Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1953) (53)

— 91 — dass er zu -wenig für die Schule sorge: «denn für eines kommen die Kinder sehr unzeitlich, die einen früher, die andern später, die an- dern gar nicht; einige haben Bücher, andere gar nicht»."4 Das Oberamt nahm auch die Mühen der Visitationen auf sich. In Mauren habe es die Schule ziemlich gut befunden, auf Schellen- berg untl Ruggell «einigermassen passabel», zu Gampriu aber «elend»; die beste Schule traf das Amt in Eschen an.9° Oft waren die Klagen, die an das Oberamt kamen, von geradezu schrecklicher Langweiligkeit.90 Aus den verschiedenen Zurechtweisungen des Oberamtes an die Gerichte von Eschen."7 an die Geistlichen der Herrschaft Schellenberg98 und an mehrere Nachbarschaften ist er- sichtlich, auf welchen Widerstand die Verordnungen über den Schul- zwang stiess. Noch 1815 klagte der Pfarrer von Triesenberg, der Schulbesuch werde von Jahr zu Jahr schlechter: «Es soll Kinder gegeben haben, die kaum den 3. oder 4. Teil des Unterrichtes mit- machten. Züchtigt der Lehrer einige Kinder, so bleiben sie desto mehr aus, droht er ihnen mit Geldbussen, so lachen sie.»99 Im Überblick ist festzuhalten, dass für die ganze spätere Ent- wicklung des Schulwesens die Verordnung vom 18. September 1805 entscheidend wurde. Man kann dieses Datum als den Geburtstag der liechtensteinischen Schule bezeichnen: Hier wurden die Richtlinien für die Organisation des Schulwesens gegeben. Die Schulgesetzge- bung fand hier ihren eigentlichen Anfang.100 Hier siegte die zentra- listische Idee. Den Gemeinden blieb in Liechtenstein jede Einfluss- nahme auf die Schule versagt; sie mussten zum Unterhalt der Lehrer beitragen und Schulhäuser bauen. Nur die Stimme des Pfarrers war 94. 1. c. Menzinger an den Pfarrvikar Auer, 16. Hornung 1807. 95. 1. c.. Notiz Menzingers, 14. März 1807. 96. 1. c., SR. Fasz. Sl, 42/pol., Sehreiben des Frühmessers Frömmelt an d< n Landvogt, 1. Hornung 1810. Der Frühmesser rechtfertigt in lapidarem Stil sein Verhalten nnd droht dem Landvogt, er werde ihm den «Ludima- gisterdienst heimstellen». 97. 1. c, 203/pol., Schreiben des Landvogtes nach Eschen, 19. Mai 1810. 98. 1. c, 209/pol., Schreiben Schupplers, 23. März 1810. Der Landvogt schreibt, dass «zu Mauren weder Sommer- noch Wintersehule gehalten werde,» desgleichen in den andern Gemeinden der unteren Land- schaft. 99. 1. c. 227/pol., Pfarrer von Triesenberg an das Oberamt, 1. Dez. 1815. 100. Marxer, Volksschule, 141 ff., zur Entwicklung nach Schuppler.
	        

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